Haftpflicht

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Dagmar Weber
Phönix-Carta - ORGA
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Haftpflicht

Beitrag von Dagmar Weber »

Hallo alle,
wir haben gestern bei einer Orgasitzung ziemlich ausführlich über das Thema Versicherungen geredet, nachdem wir selber schon mehrere Male mit Haftpflichtschäden konfrontiert worden sind und auch schon von anderen Schadensfällen auf Spielen gehört haben, die von keinem getragen wurden. Es ist uns ein ernstes Anliegen, daß Ihr selber mal kontrolliert, ob Ihr eine Haftpflichtversicherung habt und gegebenenfalls eine abschließt.
Es kommt halt immer wieder mal vor, daß auf einem Larp Dinge kaputt gehen, was an sich ja nicht schlimm ist. Richtig doof ist es aber, wenn derjenige, der den Schaden verursacht hat, keine Haftpflichtversicherung hat. Dann ist nämlich der Mitspieler (oder die Orga), dem das kaputte Teil gehörte, der Gelackmeierte. Denn nicht jeder kann mal eben ein teures Zelt oder was auch immer aus der Portokasse bezahlen.
Auch wir als Orga haben für unsere Veranstaltungen immer eine Veranstaltungshaftpflicht. Die sichert uns zwar weitestgehend ab, schützt aber keinen Teilnehmer, der einem anderen Teilnehmer das Zelt abfackelt oder die Brille zertritt......
In der Hoffnung, daß das hier jetzt nicht die Rubrik für Versicherungsangebote wird wünschen wir weiterhin unfallfreies Larpen!
Eure Fyrlefanze
Träume nicht Dein Leben, sondern lebe Deinen Traum
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Mathias K.
Fürst
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Beitrag von Mathias K. »

Richtig doof ist es aber, wenn derjenige, der den Schaden verursacht hat, keine Haftpflichtversicherung hat. Dann ist nämlich der Mitspieler (oder die Orga), dem das kaputte Teil gehörte, der Gelackmeierte. Denn nicht jeder kann mal eben ein teures Zelt oder was auch immer aus der Portokasse bezahlen.

Naja, also wer den Schaden verursacht muss ihn auch bezahlen, egal ob versichert oder nicht. Zumindest nach §823 BGB: 1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Bleibt halt die Frage, ob man einen "Mitconler" vor den Richter zerrt, wenn er den angerichteten Schaden nicht bezahlen will. Kommt vielleicht auf die Situation an, aber grundsetzlich würd ich erstmal ja sagen, hat ja schließlich auch die Schuld. Also der Gelackmeierte muss der Geschädigte auf keinen Fall sein.

Dagmar hat aber Recht, mal über den Abschluss einer Privathaftpflicht nachzudenken ist nicht verkehrt. Halte eine Haftpflicht für die wichtigste Versicherung überhaupt, schließlich deckt sie genau die finanzellen Folgen des §823 ab (zumindest bei Fahrlässigkeit, bei Vorsatz muss man selber löhnen, aber wer macht abtsichtlich wqas kaputt?). Und das ist ja nicht nur für die Cons, man ist damit auch z.B. als Fußgänger oder Radfahrer versichert (ich sage nur mal Rote Ampel). Mein Bruder hat vor Jahren mal mit ner Spiritusflasche den Grill nachheizen wollen, entstand ein Schaden von mehr als 100.000 DM bei, hat alles die Versicherung gezahlt (Ist auch nicht teuer, zahle für mich und meine Lebensgefährtin ca. 90 Euro im Jahr).

Soll aber nur ein Vorschlag sein (Vertacke keine Versicherungen, Versicherungskaufmann war aber mein erster Ausbildungsberuf).


Übrigens: Üntrümpülüng eröffnet Zweigstelle in Rulos-Stadt
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