Wahrhaftigkeit - Willensstärketrank

Fragen, Anmerkungen und Interpretationen zum Phönixlarp-Regelwerk
ACHTUNG! Die hier enthaltenen Antworten sind nicht verbindlich!

Moderator: Spieler Moderator

Antworten
Daniel B.
Phönix Gremium
Beiträge: 137
Registriert: So 27. Aug 2006, 14:20

Wahrhaftigkeit - Willensstärketrank

Beitrag von Daniel B. »

Guten Morgen,

in den letzten Tagen gab es aufgrund einer Spielszene bei der Con "Am Koboldgebirge II" eine Diskussion über das Wunder Wahrhaftigkeit i.v.m. dem Willensstärketrank.

Laut Regelwerk immunisert ein Willensstärketrank gegen alle mentalen Zauper (Sei mein Sklave etc.)

Beim Wunder Wahrhaftigkeit soll aber nur ein mentaler Schild helfen.

Ich sehe da ein Konflikt beider Aussagen, wo es meiner Meinung nach der Klärung bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

-Daniel
Andreas P.
Herzog
Beiträge: 287
Registriert: Di 29. Jul 2003, 10:46

Wahrhaftige Wahrheit

Beitrag von Andreas P. »

Nachdem ich mir die Passagen im Regelwerk angesehen habe, komme ich nicht umhin, meine bishereige Einschätzung zu revidieren. Ein Willensstärketrank wirkt im allgemeinen gegen alle geistigen Beeinflussungszauber. Gegen das Wunder Wahrhaftigkeit funktioniert er aber leider nicht. Bei diesem Wunder wird explizit auf denn alleinigen Schutz durch einen mentalen Schild hingewiesen. Die Ausnahme von der Regel. An solchen Stellen ist das Regelwerk gelegentlich verwirrend, da nicht alle Ausnahmen, an allen nötigen Stellen zu finden sind und damit nicht für jeden Spieler und für jede Orga zu erfassen sind.
Hat man dann aber alle nötigen Passagen gelesen ist es meiner Ansicht nach klar.
Benutzeravatar
Lars Büker
König
Beiträge: 599
Registriert: Fr 14. Nov 2003, 11:00
Wohnort: Zwischen zwei Haufen Hausstaub
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars Büker »

Um es mit einer Maxime aus dem Trading Card Bereich zusagen: Der Kartentext hat immer Vorrang vor dem Regeltext. Das will sagen, dass eine Spielkarte, die eine Anweisung enthält, die den allgemeinen Regeln zuwiderläuft, die allgemeinen Regeln außer Kraft setzt und eine eigene Sonderregel erhält.

Bei dem Wunder "Wahrhaftigkeit" wäre das ganz ähnlich, und ich sehe da gar kein Problem in Sachen Widerspruchsfreiheit des Regelwerks: Ein "Willenststärke" Trank schützt gegen alle Beeinflussungszauber, das ist die allgemeine Regel. "Wahrhaftigkeit" ist allerdings ein so tolles Wunder, dass ausschließlich ein "Mentaler Schild" funktioniert. Der Regeltext zum Wunder führt seine Ausnahmeregel bereits mit sich.
In Wirklichkeit bin ich viel hübscher.
Niels Thole
Baron
Beiträge: 37
Registriert: Mi 25. Feb 2009, 20:19

Re: Wahrhaftigkeit - Willensstärketrank

Beitrag von Niels Thole »

Kritisch find ich hier, dass das nicht beim Willensstärketrank dabeisteht. Kennt der Verwender des Trankes also das Wunder nicht und der Priester erwähnt nicht, dass nur der Mentale Schild hilft (weil er halt keinen Trank vermutet), dann wird der Trankverwender den Zauber wohl verpuffen lassen und den Priester an der Nase herumführen ohne das er es dürfte. Und das tut er nicht aus Bosheit, sondern aus (verständlichem) Unwissen. Ansonsten geb ich den Vorrednern recht, der Einzelfall gilt vor allgemeiner Regel.
Benutzeravatar
Tobias Melz
Herzog
Beiträge: 158
Registriert: Mi 22. Feb 2006, 17:46

Re: Wahrhaftigkeit - Willensstärketrank

Beitrag von Tobias Melz »

Wenn gegen "Wahrhaftigkeit" NUR ein der "Mentale Schild" funktionieren würde, könnte man ja auch einen magieimmunen Charakter bezaubern...
(und das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen)

Und noch besser:
Sogar jemanden mit SPRUCHIMMUNITÄT...

Nur weil nicht alle Sonderfälle genannt werden muss das ja nicht automatisch bedeuten, dass es nicht hätte berücksichtigt werden müssen und ab dem Punkt sollte man einfach eine geeignete und plausible Lösung finden.
Benjamin Mai

Re: Wahrhaftigkeit - Willensstärketrank

Beitrag von Benjamin Mai »

Damn - Rein logisch betrachtet hat Tobi da sogar Recht :shock:
Axel Freisleben
SPAMMER
Beiträge: 143
Registriert: Sa 16. Aug 2003, 11:04
Wohnort: Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Wahrhaftigkeit - Willensstärketrank

Beitrag von Axel Freisleben »

nein hat er nicht ^^ ,denn Spruch und Magieimmunität sind wieder die ausnahmen , aber sonst hilft halt nur der mentale schild und sonst nichts ^^
Rechtschreibfehler? Das ich nicht lache , das ist halt meine Interpretation der deutschen Sprache!
Benutzeravatar
Lars Büker
König
Beiträge: 599
Registriert: Fr 14. Nov 2003, 11:00
Wohnort: Zwischen zwei Haufen Hausstaub
Kontaktdaten:

Re: Wahrhaftigkeit - Willensstärketrank

Beitrag von Lars Büker »

Axel Freisleben hat geschrieben:nein hat er nicht ^^ ,denn Spruch und Magieimmunität sind wieder die ausnahmen , aber sonst hilft halt nur der mentale schild und sonst nichts ^^
Hm. Ich fürchte, das stimmt so nicht, Axel. Ich bin natürlich völlig Deiner Meinung, dass Magieimmunität und Spruchimmunität gegen "Wahrhaftigkeit" schützen. Allerdings sagt der Regeltext, wenn man ihn wortgetreu auslegt, etwas anderes: Nur ein mentaler Schild schützt. Und "nur" bedeutet eben - wenn man es wortgetreu nimmt - dass gar nichts sonst schützt oder wirkt. Und da wir ja im zweifelsfall jede Regel gegen uns selber auslegen sollen... :mrgreen:

Das sieht doch nach einer überarbeitungsbedürftigen Regel aus. Es sei denn, natürlich, dass das so gewollt ist. Ich bin im übrigen der Meinung, dass ein Willenstärketrank vor diesem Wunder schützen sollte. Ja, ich habe weiter oben geschrieben, dass es durchaus mit dem geltenden Regelwerk vereinbar ist, den Willensstärketrank nicht als Schutz zählen zu lassen. Dabei bleibe ich auch. Aber bloß, weil es vereinbar ist, bedeutet das ja nicht, dass man es auch machen sollte.

Also und folglich: Der Regeltext bedarf einer näheren Betrachtung. Soll das wirklich so sein, wie es da steht - dass nämlich nichts, kein Trank und keine Immunität, gegen das Wunder "Ahrhaftigkeit" schützt, mit der Ausnahme von "Wentaler Schild"?
In Wirklichkeit bin ich viel hübscher.
Benjamin Mai

Re: Wahrhaftigkeit - Willensstärketrank

Beitrag von Benjamin Mai »

Seh ich genau wie Lars 8)

@Axel: :P
Lars hat erkannt das Tobi streng logisch betrachtet Recht hat - sinngemäß ist leider wie sich zeigt etwas anderes... :(
Antworten