Sphärennutzungsberechtigungsschein nach §32 Tulderoner StGb

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Thorsten Sziedat

Beitrag von Thorsten Sziedat »

(Nimmt seine Mütze vom Kopf)

Ich bitte tiefst um Entschuldigung :cry:

Wer mich sucht, ich stehe auf der Brücke.
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Simon Sünd'er
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Beitrag von Simon Sünd'er »

Lieber Arlack Larges,

noch viel zu lernen Du hast...

Aber Du bist noch jung (vor allem als Elb) und nach vielen Jahren der Erfahrung und des Wissens wirst Du vielleicht mal so weise, wie der Don Dino Versace.

Monar Omino,
der auch am Anfang seines Weges steht...
Es ist leichter, die Menschen zum Jubeln zu bringen als zum Nachdenken.

Spiele, damit du ernst sein kannst. Denn das Spiel ist ein Ausruhen, und die Menschen bedürfen, da sie nicht immer tätig sein können, des Ausruhens. (Aristoteles, 384-322 v.Chr.)
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Melle Opelka
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Beitrag von Melle Opelka »

Das Erblicken von Runen ohne Sphärennutzungsberechtigungsschein ist streng nach Text auch strafbar, eine Änderung in diesem Punkt wird aber diskutiert.
Hierzu noch eine Anmerkung von mir: Wenn das Anschauen (und dadurch Auslösen) von Runen auch strafbar ist, ergibt sich daraus für den Besitzer der Rune, der diese einer anderen Person zeigt oder die Rune so positioniert, dass jemand anderes sie sehen und dadurch auslösen kann, das Problem, dass er sich strafbar macht, da er jemand anderen zu einer Straftat verleitet (Anstiftung zu einer Straftat - ich weiß den Paragraphen gerade nicht).
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Simon Sünd'er
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Beitrag von Simon Sünd'er »

lol, da hat jemand Recht.

Aber wie schon im Zitat geschrieben, wird eine Änderung diskutiert und meines Erachtens wird dieser Punkt auch geändert.

Und ganz streng genommen kann mal wohl nicht von Nutzen sprechen, wenn jemand die Wirkung einer Rune auslöst.
Wirken tut er auch nicht, da der der Ersteller gewirkt hat.

Aber dies führt bestimmt zu einer weiteren Diskussion :-)

Monar Omino
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April Loarte
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Beitrag von April Loarte »

Michael Schurig hat geschrieben:Ich will an dieser Stelle etwas Klarheit schaffen:

Als "Nutzen" würde, so denke ich, auch das am wenigsten wohlmeinende Gericht, das auslösen von Runen nicht betrachten.

hochachtungsvoll
Don
Dino Versace
-Richter
-Logenmitglied der Gilde der Wissenschaften und der Gelehrten
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Simon Sünd'er
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Beitrag von Simon Sünd'er »

dies ist unsere Meinung, aber auch die des Gerichtes von Tulderon?

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Mathias K.
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Beitrag von Mathias K. »

Das Gericht wird wohl so denken, da...

Don Dino Versace = hoher Richter von Tulderon :wink: .

Gruß
Wieland
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Simon Sünd'er
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Beitrag von Simon Sünd'er »

ist dies eine offizielle Aussage des Tulderoner Gerichtes?

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Mathias K.
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Beitrag von Mathias K. »

:?: , das Zitat stammt von Don Dino und Don Dino ist derzeit das Gericht.
Und sein Vertreter ist der Bürgermeister, welche Meinung Martin dazu jetzt hat, weiß ich nicht.

Ist doch aber auch egal, wird bestimmt ein lustiger Prozess (wenn es zu einem kommt), also warum uns die Chance auf ein bisschen Spass jetzt schon durch Klärung aller Fragen nehmen?

Gruß Wieland
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Simon Sünd'er
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Beitrag von Simon Sünd'er »

da spricht halt der Wissenschaftler aus mir. Wir wollen alles ganz genau wissen und Spaß verstehen und haben wir nicht :D

Ansonsten verfällt ja noch alles ins Chaos...


Monar Omino
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Mathias K.
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Beitrag von Mathias K. »

Ja ja, die Wissenschaftler - die arbeiten mit dem Kopf und für was anderes (außer der Weltherrschaft natürlich) ist da kein Platz.

Da ich als Üntrümpler aber mit den Händen meine Florin verdiene, brauche ich in meinen Kopf nur angenehme und lustige Sachen lassen. Und für die will gesorgt sein.

Chaos? Wo? Haben wir nicht. Bei uns in der Lagerhalle heißt das "Haufenprinzip" :D . Und da kenn ich was von.

Gruß Wieland
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Simon Sünd'er
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Beitrag von Simon Sünd'er »

diese Ignoranz...
dieses Unwissen...
dieses...

ach was rege ich mich auf...

:D

Monar Omino,

der, der Selbstversuche mit Alkohol durchführt zur Erweiterung bzw. Veränderung der Sichtweise der Dinge
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Michael Schurig
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Beitrag von Michael Schurig »

Wie obig zitiert, so bestätige ich noch einmal, dass die Nutzung nicht das unabsichtliche Auslösen einer Rune meint.

Es muss gelten, dass die Sphärennutzungsberechtgungsschein bei Runen notwendig ist, wenn man sie herstellt oder im weitesten Sinne zum Einsatz bringt (auch wenn sie nur zu Sicherheitszwecken auszulegt werden).

Um den Folgefragen danach, ob die Rune beim Verkauf
oder erst beim Auslegen (auch beim direkten Anbringen durch den Hersteller auf Körperteilen einer anderen Person!) genutzt wird,
zuvor zu kommen, sei gesagt, dass hier zweiteres gilt. Dies gilt, da nicht der Besitz an sich durch das Gesetz erfasst wird.

Ansosten könnte das Gesetz ja auch jenen, der ob eines Anschlages auf sein Leben wegens ein Messer im Bauch hat, wegen einer eventuell nicht vorhandenen Waffenbesitzkarte belangen... :twisted:
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Simon Sünd'er
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Beitrag von Simon Sünd'er »

na ja, wenn da das Messer nicht im Bauch wäre und damit wahrscheinlich die Person tot und somit nicht mehr haftbar zu machen ist, würde Tulderon sich vielleicht schon mal überlegen diese Person einer Straftat zu verdächtigen.

Wenn der Tote auf einer öffentlichen Strasse liegt, dann gehts ja richtig ab mit den Straftaten....

Monar Omino,

heute morgen gut drauf :-)
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Mathias K.
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Beitrag von Mathias K. »

Tot auf der Straße liegen, kann man sich kaum leisten, hatte das auch schon mal geplant, die Kosten haben mich aber davon abgehalten, denn folgende Strafen könnten eventuell fällig werden.

Erregung öffentlichen Ärgernisses 5 Kupfer
Ausgang während der Sperrstunde 1 Silber
nicht gewerbsmäßige Rumlungerei 3 Kupfer
grober Unfug 5-10 Kupfer
Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit 1 Gold +Reinigung
Verschmutzung der Stadt 1 Silber
Gefährdung der Öffentlichkeit 1-1000 Kupfer
Verbreitung von Hysterie 1-5 Kupfer

Zudem dann noch die Kosten für Beseitigung (Gut, da sitz ich ja praktisch an der Quelle) und Endlagerung, dass mir der Spass dann doch nicht wert :D .

Gruß Wieland
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