Sphärennutzungsberechtigungsschein nach §32 Tulderoner StGb

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Michael Schurig
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Sphärennutzungsberechtigungsschein nach §32 Tulderoner StGb

Beitrag von Michael Schurig »

Die Gilde der Wissenschaften und der Gelehrte informiert:

Seid dem 15.9.5023 ist eine Gesetzesergänzung über die Sphärennutzung in Kraft. Im §32 des Tulderoner Strafgesetzbuches ist festgehalten worden, dass das Wirken und das Nutzen der Erzeugnisse der folgenden Künste:

- Zauberei
- Weiße- und Schwarze Magie
- Runenmagie
- Ritualmagie
- Bardenmagie
- Klerikaler Wunder
- Schamanismus

nur mit Besitz einer Sphärennutzungsberechtigung rechtens ist. Ansonsten wird es verfolgt wie das unerlaubte Tragen von Waffen und entsprechend bestraft.
Zum Erwerb einer Sphärennutzungsberechtigungskarte wende sich der Interessierte an die Stadtwache. Diese wird den Weg zu einem Lehrer weisen. Der Beleg, Unterricht von diesem Lehrer erhalten und diesem nachgewiesen zu haben, dass man in der Lage ist mit den besonderen Umständen Tulderons diesbezüglich um zu gehen ermöglicht der Stadtwache die Karte für ein Jahr zu erteilen.

Die von der Gilde der Wissenschaften ausgewiesenen Lehrer sind:

Meister Sarr
Rogard
Don Dino Versace
Kämmerer Einseher
Dekan Monar Omino

Danke für Ihre Zurkenntnisnahme
gez.
-Don Dino Versace
-Richter
-Logenmitglied der Gilde der Wissenschaften und der Gelehrten
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Michael Schurig
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Beitrag von Michael Schurig »

Nachtrag:

Ein weiterer Lehrbefähigter ist:

- Erlinn, Stadtwache zu Tulderon

Ich bitte dieses Versehen zu entschuldigen.

mit freundlichen Grüßen
Don
Dino Versace
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Melle Opelka
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Beitrag von Melle Opelka »

Hierzu eine Frage: Braucht man auch eine Sphärennutzungsberechtigung um bereits bestehende Runen/Artefakte/Schriftrollen zu besitzen/nutzen? Und wie genau ist dies gehandhabt? Was ist zum Beispiel, wenn jemand durch Ansehen eine Rune auslöst, von der er nichts wusste (zum Beispiel in den Katakomben)?
Marcus Schöning
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Beitrag von Marcus Schöning »

Meines Wissens ist die Sphäre bei bestehenden Artefakten/Schriftrollen/Runen bereits genutzt und an diese Gegenstände gebunden.

Der Hersteller dieser Gegenstände benötigt die Snubes. Nicht der Nutzer.

Genauso greift ein Auf-die-Rune-Seher nicht auf die Sphäre zu...er bekommt nur die Auswirkungen zu spüren.

Du kannst also gerne weiterhin in Tulderon auf Runen blicken, ohne gegen §32 zu verstoßen.

Falls ich hier falsch liege möge man mich bitte korrigieren.

Marz Kaufgut

Bürgermeisterkandidat Tulderon 2025
Michael Schurig
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Beitrag von Michael Schurig »

Ich will an dieser Stelle etwas Klarheit schaffen:

Als "Nutzen" würde, so denke ich, auch das am wenigsten wohlmeinende Gericht, das auslösen von Runen nicht betrachten.
Und der Besitz von Runen ist auch legal. Allerdings müssen sowohl der Erschaffer der Rune, als auch ein eventueller Kunde (ergo ein Endnutzer, egal ob zum Personen- als auch zum Gegenstands-/ Gebäudeschutz) diese SnubiT besitzen, gleiches gilt für Schriftrollen.
Dies ist durch den Passus "Wirken und Nutzen" im Tulderoner Gesetzesjargon abgesichert sein.

Als Ergänzung zum obigen ist es vielleicht für diejenigen, die ihre diesjährigen Wissenschaftsgildensitzungen versäumt haben von Interesse, dass Mitglieder der Wissenschaftsgilde hiervon ausgenommen sind, da der Gildenbrief als SnubiT zählt.

hochachtungsvoll
Don
Dino Versace
-Richter
-Logenmitglied der Gilde der Wissenschaften und der Gelehrten
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Thorsten Sziedat

§ 32b-Nutzung von Quinz-Essenz (S.N.U.B.S.)

Beitrag von Thorsten Sziedat »

Einen wunderschönen Tag.

Die Stadtwache zu Tulderon gibt bekannt :

Hier ist die genaue übersetzung für die Nutzung von Quinz-Essenz in Tulderon.
Es handelt sich um den
Sphärennutzungsberechtigungsschein ( S.N.U.B.S. )

§32 A : Unerlaubtes tragen von Waffen.


§32 B : Unerlaubtes nutzen von Quinz-Essenz in Tulderon.
(OT - MP-Murmeln sind gemeint).

(1) - Wer ohne Sphärennutzungsberechtigungsschein ( S.N.U.B.S. ) die
Quinz-Essenz benutzt in Tulderon
(Stadt,Burggraben,Wall oder auf der Tull (500m umkreis vom
Zentrum entfernt),
oder handel treibt mit erworbenen Gegenständen die Quinz-Essenz
zur erschaffung benötigten, wird mit einer freiheitsstrafe NICHT
unter drei Monaten bestraft.

Dies beinhaltet :

- Zauberei

- Weiße- und Schwarze Magie

- Runenmagie

- Ritualmagie

- Bardenmagie

- Klerikaler Wunder

- Schamanismus

(2) - (Nur für Bürger der Stadt)

Die nötigen Dokumente sind in der Wache erhältlich.

! Die Stadtwache ist jederzeit berechtigt nach der S.N.U.B.S. zu fragen !


PS: An Don Dino : Ich hoffe der eintrag ins TStgb passt euch?

Mit freundlichen Grüssen,
euer
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Mathias K.
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Beitrag von Mathias K. »

Die Üntrümpülüng Reinigungsbetriebe freuen sich an dieser Stelle bekannt geben zu können, dass ihre ständigen Mitarbeiter den Lehrgang für den Sphärennutzungsberechtigungsschein ( S.N.U.B.S. ) erfolgreich absolviert haben und in Besitz selbigen sind. Somit kann weiterhin die Entsorgung des anfallenden Magie-Sonder-Mülls gewährleistet werden.

Üntrümpülüng - Die tun was.

Eine weitere Fortbildung im Bereich "Abtransport unter Schutzatmosphäre" und "Rettung aus Gefahrensituationen" wurde ebenfalls erfolgreich absolviert, um den steigenden Anforderungen im Bereich der Abortmeisterei/Fäkalienbeseitigung gerecht zu werden.

Üntrümpülüng - Wenn es gut werden soll.

Seit kurzem können nun alle Mitarbeiter der Üntrümpülüng Lesen und Schreiben und wir sind somit der erste Reinigungsbetrieb überhaupt, der diesen Standart erreicht hat und wurde somit völlig zu Recht für den Reich-Ranicki-Gedenkpreis nominiert. Dieser Umstand veranlaßte die Firmenleitung zur Anschaffung eines Briefkastens, der nun geliefert und montiert wurde. Daher können jetzt auch schriftliche Arbeitsaufträge, Danksagungen oder Terminwünsche postalisch eingereicht werden.

Üntrümpülüng - Da werden Sie geholfen.

Gruß Wieland
Mitinhaber der Üntrümpülüng Reinigungsbetriebe
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Simon Sünd'er
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Dissonanz

Beitrag von Simon Sünd'er »

Der Don schrieb:
"Und der Besitz von Runen ist auch legal. Allerdings müssen sowohl der Erschaffer der Rune, als auch ein eventueller Kunde (ergo ein Endnutzer, egal ob zum Personen- als auch zum Gegenstands-/ Gebäudeschutz) diese SnubiT besitzen, gleiches gilt für Schriftrollen.
Dies ist durch den Passus "Wirken und Nutzen" im Tulderoner Gesetzesjargon abgesichert sein."

Die Stadtwache schrieb:
"§32 B : Unerlaubtes nutzen von Quinz-Essenz in Tulderon.
(OT - MP-Murmeln sind gemeint)."

Die beiden Aussagen stimmen nicht überein.
Im Gesetzt steht, dass jeder der eine Spruchrolle nutzt oder eine Rune nutzt, den Schein haben muss.
In §32 B steht aber, dass nur der Erschaffer der Schriftrollen oder Runen den Schein benötigt.

Ich denke, hier herrscht noch Klärungsbedarf


Monar Omino

Dekan der ehrwürdigen Bibliothek zu Tulderon
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Es ist leichter, die Menschen zum Jubeln zu bringen als zum Nachdenken.

Spiele, damit du ernst sein kannst. Denn das Spiel ist ein Ausruhen, und die Menschen bedürfen, da sie nicht immer tätig sein können, des Ausruhens. (Aristoteles, 384-322 v.Chr.)
Olaf Lück
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Beitrag von Olaf Lück »

Der betreffende Paragraph liegt der Stadtwache in der von der Wissenschaftsgilde vorgeschlagenen und vom Magistrat beschlossenen Fassung im im Originaltext vor.

Die neue Fassung lautet:
§32 Unerlaubtes Tragen von Waffen und unerlaubte Sphärennutzung
(1) Wer ohne Waffenschein lange, zweihändige, insbesondere Stangen-, Wurf- oder Schusswaffen mit sich führt, mit ihnen Handel treibt oder benutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten bestraft.
Das Nähere regelt das Gildenrecht.
(2) Wer ohne Sphärennutzungsberechtigungsschein Zauberei, Weiße oder Schwarze Magie, Bardenmagie, Runenmagie, Schamanismus, Ritualmagie oder göttliche Wunder wirkt oder nutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten bestraft. Das Nähere regelt das Gildenrecht.
(3) Der Kommandant der Stadtwache kann zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit das Tragen von Waffen in Absprache mit dem Magistrat weiter einschränken. Die Gilden sind über den Magistrat bereits beteiligt.
(4) Wer unter Einsatz der in Absatz 1 beschriebenen Gegenstände oder Mithilfe von Magie eine Straftat begeht, ist mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren zu bestrafen.
(5) Der Versuch ist strafbar.

Anmerkungen:
zu (1) Nach Beschluß der Kriegergilde ist ein Waffenschein für sämtliche gefährlichen Gegenstände notwendig. Auch für kurze Waffen, Pfannen, spitze Steine und ähnliches.

zu (2) Die Wissenschaftsgilde hat in ihrer Sitzung klargestellt, daß Nutzer jedweder Art einen Sphärennutzungsberechtigungsschein benötigen. Auch die in dem Moment nicht mehr auf andere Sphären direkt zugreifenden Nutzer von Schriftrollen und Runen. Zur Nutzung gehört daher neben dem Lesen der Schriftrollen auch das Auslegen und Zeigen von Runen.
Das Erblicken von Runen ohne Sphärennutzungsberechtigungsschein ist streng nach Text auch strafbar, eine Änderung in diesem Punkt wird aber diskutiert.
Die Mitgliedsbescheinigung in der Wissenschaftsgilde gilt auch als Sphärennutzungsberechtigungsschein.

zu (3) Derzeit ist das Tragen von Schußwaffen und langen Stangenwaffen innerhalb der Stadtgrenzen nur der Stadtwache und Personen mit Sondergenehmigung gestattet.


Tethras Navi,
Adjudant des Kommandanten
der ruhmreichen Stadtwache Tulderon
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Simon Sünd'er
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Beitrag von Simon Sünd'er »

Die Stadwache schrieb:
"oder handel treibt mit erworbenen Gegenständen die Quinz-Essenz
zur erschaffung benötigten, wird mit einer freiheitsstrafe NICHT
unter drei Monaten bestraft."


nach dem Orginaltext ist also der Handel nicht verboten, da man weder die Essenz nutzt noch wirkt, warum dann in der Version der Stadtwache?

Erlässt jetzt die Stadtwache Gesetze?

Monar Omino

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Beitrag von Olaf Lück »

Nur der Kommandant und eingeschränkt auch Offiziere dürfen etwas "im Namen der Stadtwache" bekanntgeben.

Der werte Magus Arlack Lages ist da etwas weit vorgeprescht...
Und bedauerlicherweise waren in seiner Formulierung dann auch noch einige Fehler enthalten. Der Kommandant bedankt sich beim Herrn Dekan dafür, daß dieser darauf aufmerksam gemacht hat.


In der Tat ist das reine Tragen von Spruchrollen und Runen im Gegensatz zum Tragen von Waffen nicht strafbar. Selbiges gilt für das Handeln dieser Gegenstände.

Sollte die Gilde der Wissenschaft bestimmen, daß auch Tragen oder Handeln eine Nutzung darstellt, wäre das etwas anderes. Meines Wissens gibt es in der Gilde aber keine dahingehende Diskussion.



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Beitrag von Simon Sünd'er »

Das erleichert mich doch ungemein.
Nicht die tatsache, dass der handel erlaubt ist, sondern eher das mein Bild unserer glorreichen
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Beitrag von Simon Sünd'er »

technische Probleme :-)

Fortsetzung:

sondern dass mein Bild unserer glorreichen Stadtwache wieder hergestellt ist.

Dann steht ja unserem nächsten gemeinsamen Weinabend nichts mehr im Wege.

Monar Omino

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Simon Sünd'er
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Beitrag von Simon Sünd'er »

noch ne Frage:

Die Stadtwache schrieb in §32 B:

"(2) - (Nur für Bürger der Stadt)

Die nötigen Dokumente sind in der Wache erhältlich."

Nur so am Rande, weil meinen Schlaf wird es nicht rauben, heißt das, dass nur Bürger diesen Schein erhalten können und somit das Wirken und Nutzen von Magie für Fremde generell verboten ist?

Monar Omino
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Beitrag von Michael Schurig »

Da auch das zu dem Werk des Vorgepreschten Wachmannes gehört ist es zu ignorieren.
Auch Fremde können den Schein Erwerben, ähnlich wie den Waffenschein.
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