Sklaven

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Sven Fiedler

Sklaven

Beitrag von Sven Fiedler »

Sehr geehrte Herren und Damen Rechtsverdreher ,

da ich bald mit frischer Ware in Tulderon eintreffen werde, würde ich bezüglich meiner Ware gerne im Vorfeld ein paar rechtliche Fragen klären. Wenn ich die Gesetzestexte Tulderons richtig gelesen habe, so gibt es keines, welches Sklaven an sich oder den Sklavenhandel verbietet, solange es sich bei besagter Ware nicht um Bürger Tulderons handelt.

a) Ist die Aquirierung von Ware, bei denen es sich nicht um Bürger der Stadt handelt, in der Stadt explizit verboten?

b) Kann ein Bürger seine Freiheits-Rechte vertraglich (vorübergehend) aufgeben, um z.B. als "Sklave auf Zeit" Schulden abzuarbeiten?

c) Ist die Gnade einer Umwandlung einer Todesstrafe in lebenslange Sklaverei rechtlich möglich? Die Stadt könnte so von nutzlosen Verbrechern eine Wiedergutmachung erhoffen. Statt die Kassen der Stadt mit Gefängnis-, Gerichts- und vielleicht sogar Henkers-Kosten zu belasten und damit die mühsam erarbeiteten Steuergelder der Bürger zu verschwenden, könnte vielleicht sogar eine Steuersenkung möglich werden!

d) Müssen Sklaven bei der Einfuhr in die Stadt verzollt werden oder ist von dem Eigentümer eine Aufenthaltsgenehmigung für den Sklaven zu erstehen?

e) Wie sind von einem Sklaven begangene Verbrechen in Tulderon gesetzlich geregelt? Ist der Besitzer oder der Sklave für die Bestrafung heranzuziehen (z.B. bzgl. der Strafen des Abhackens von Händen, Köpfen etc.)? Wie sieht die Angelegenheit aus, wenn der Sklave auf Anweisung des Herrn bzw. ohne eine solche gehandelt hat?

Ich werde kompetente Auskünfte auf diese Fragen (nach meinen ersten guten Geschäften) natürlich finanziell entsprechend zu würdigen wissen.

Ich verbleibe in der Hoffnung auf hilfreiche Antwortbriefe,

JACK FIDDLERSON
Marcus Schöning
Herzog
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Beitrag von Marcus Schöning »

Sehr geehrter Herr Fiedler,

ich gehe davon aus, dass Ihnen ein aktuelles Strafgesetzbuch der Freistadt Tulderon vorliegt.

zu a) Beachtung finden muss hier dringend §49 a im Zusammenhang mit § 48, sowie der § 51 und § 52
Im Zusammenhang mit diesen §§ könnte sich in näherer Zukunft allerdings eine Änderung ergeben. Man achte auf meine Marz 4 Gesetzesvorschläge.

zu b) Wie in § 50 geschrieben geht es um eine durch List, Drohung oder Gewalt ausgeübte Sklaverei. Von vertraglich steht dort nichts. Sollte dieser Vertrag allerdings auf List basieren, so sähe diese Sache schon wieder anders aus.

zu c) Dies liegt allein im Ermessen des jeweiligen Richters und ist im Strafgesetzbuch und dem Teil über Strafen geregelt.

zu d) Da es sich bei Sklaven um beiderlei...Ware und auch Menschen handelt müssen diese natürlich verzollt werden, ist ein Aufenthalt dieser in der Stadt vorgesehen, so muss auch eine Aufenthaltserlaubnis bei der Stadtwache und/oder Amt beantragt werden.

zu e) Jeder handelt allein veratwortlich, Anstiftung zu Straftaten ist ebenfalls im Strafgesetzbuch geregelt. Verurteilte Verbrecher anderer Staaten sollten natürlich entsprechend beaufsichtigt werden und kann bei Problemen mit diesen möglicherweise einen Entzug der Handels-/ und/oder Aufenthaltserlaubnis bes Besitzers nach sich ziehen. Dies liegt im Ermessen der Gilde und des Bürgermeisters.

Hoffe geholfen zu haben, für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung

Marz Kaufgut
Marcus Schöning
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Beitrag von Marcus Schöning »

Muss noch folgendes Hinzufügen:

1. Muss das natürlich "Sehr geehrter Herr Fiddlerson" heißen

und

2. Nach momentaner Gesetzeslage sollte auch bedacht werden, dass wenn der Sklave nicht in der Lage sein sollte eine Geldstrafe zu begleichen...hier möglicherweise eine Verurteilung des Besitzers in Betracht kommt. Allerdings gibt es hier keine Präzedenzfälle. Das Ermessen dürfte beim zuständigen Richter liegen.
Olaf Lück
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Beitrag von Olaf Lück »

Sehr geehrter Herr Fiddlerson,

falls ich hier mit der Darstellung der Rechtslage falsch liege, möge mich ein Staatsanwalt berichtigen.
Ansonsten ist der hoch geschätzte Herr Dr. Salambo sicherlich bereit, eine kostenpflichtige Rechtsberatung zu leisten.

zu a)
Menschenraub ist nur an Bürgern strafbar (§50)
Verschleppung aus der Stadt hinaus und Nötigung auch bei Nichtbürgern (§51f)
Körperverletzung bei der "Aquirierung" wird bei Nichtbürgern nur auf Antrag von Staatsanwaltschaft, Magistrat oder Bürgermeister verfolgt (§49a)

zu b)
solange dies ohne Zwang jeglicher Art geschieht, sicherlich.

zu c)
Eine Umwandlung nach Revision oder Berufung ist möglich.
Sie ist aber äußerst unwahrscheinlich.
Denn das Tulderoner Strafgesetz sieht im Strafkatalog bereits die Möglichkeit der Sklaverei vor. Wenn davon nicht Gebrauch gemacht wird, sondern auf Todesstrafe entschieden wird, hat dies sicherlich gute Gründe.

zu d)
Werden wertvolle Waren importiert, ist selbstverständlich eine Zollgebühr fällig. Diese beträgt 5% des Warenwerts.
Alle Besucher (Sklaven sind auch Besucher) benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Die Gebühr beträgt jeweils 3 Kupfer.

zu e)
Täter ist, wer die Tat selbst oder durch andere begeht (§15).

Rechtsfolgen für den Sklaven:
Ob bei Sklaverei Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung(§10) oder verminderte Schuldfähigkeit (§11) anzuwenden ist, müssen die Gerichte entscheiden. Wenn nicht, wird er wohl bestraft.

Rechtsfolgen für den Besitzer:
Erfolgt die Tat auf Anweisung, hat der Besitzer die Tat gemäß §15 selbst begangen!
Abgesehen davon, Anstiftung wird genauso hart bestraft wie Täterschaft (§16)
Erfolgt die Tat ohne Anweisung, ist zumindest Fahrlässigkeit anzunehmen.
Diese ist nicht bei allen Verbrechen und Vergehen strafbar (§7), privatrechliche Schadensersatzforderungen sind hiervon selbstverständlich unberührt.

Tethras Navi,
Gelehrter,
Stadtwache Tulderon

Der Verein "Freunde der Stadtwache" freut sich immer über Spenden.
Michael B.
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Registriert: Do 27. Jul 2006, 17:17

Beitrag von Michael B. »

Sehr geehrter Herr Jack Fiddlerson,

ich möchte, trotz meines einfachen Standes und einer Profession die weit ab von allem was mit dem Studium der Justerei und Gelehrsamkeit zu tun hat, folgendes einwerfen:

Bedenkt bitte folgenden Hintergrund - es ist zweierlei, ob Ihr nur die Gesetze der Freistadt Tulderon zu beachten habt, oder auch die Gesetze Aklons, die meines Wissens nach bisweilen sehr viel strenger sind in solchen Sachen, dank unserer hochgeschätzen Königen und unserem weisen, ehrenwerten König, wie auch von unserer heiligen Mutter Kirche Ultors, dem Bewaherer und Hüter wahrer Gerechtigkeit. Denn Tulderon liegt in Aklon, und ihr werdet kaum darum kommen Tulderon zu betreten, ohne auch durch das Land Aklons zu reisen.

So verbleibe ich mit meiner Erinnerung und den besten Wünschen und Grüßen an Euch - ich haben dem nichts mehr hinzu zu fügen.

Euer Aleander
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Mathias K.
Fürst
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Beitrag von Mathias K. »

Gehöre auch nicht zu denen, die sich mit den geltenen Gesetzen besonders gut auskennen, aber ist die Sklaverei allgemein in Aklon verboten oder nur der Sklavenhandel (oder vielleicht weder noch)? Das die Sklaverei generell verboten ist, kann ich mir gar nicht vorstellen. Würde ja bedeuten das der Sultan von El Shai bei seinem nächsten Staatsbesuch verhaftet und angeklagt werden müsste (bei den geschätzten 25 Sklaven in seinem Gefolge).

Einen tüchtigen Sklavenhändler würde ich in Tulderon überaus freudig begrüßen.

Gruß Wieland
Sven Fiedler

Danke

Beitrag von Sven Fiedler »

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten auf meine rechtlichen Fragen!

zu d) Es wurde mehrfach geäußert, daß Sklaven Waren UND Menschen/Besucher seien. Ich halte das nicht für zutreffend. Wird denn für einen Hund, eine streunende Katze oder eine gefangene Kanalratte eine Besuchs-Gebühr fällig? ... Meines Wissens beschränkt die Stadt sich bei Tieren auf die Zollgebühren. Entsprechendes sollte doch auch für Sklaven gelten, oder?

Der Hinweis auf die Aklonischen Gesetze von den Herren Aleander und Wieland ist interessant. Leider liegt mir keine aktuelle Version des Aklonischen Strafgesetzbuches vor. Da im Aklonischen Reich meines Wissens viel Wert auf Strafen und Läuterung gelegt wird, wird Sklaverei zumindest als eine mindere Straf-Form existieren.

JACK FIDDLERSON
Marcus Schöning
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Beitrag von Marcus Schöning »

Sehr geehrter Herr Fiddlerson

Ohne Wissens um die aklonische Gesetzgebung, würde ich trotzdem behaupten, dass ein Unterschied besteht zwischen Zwangsarbeit die der Adlige oder Richter in einem Verfahren ausspricht und Sklaverei. Auch weiß ich nicht, ob Leibeigenschaft in Aklon noch zum Umgang gehört.

Aber selbst wenn, so seid ihr sicher nicht von Stand wie ich eurem Namen entnehme? Und dass der Pöbel Leibeigene unterhält wäre mir fremd.

Zu ihrer Frage was den Status von Sklaven bezüglich der Verzollung angeht.
Es kommt immernoch beides in Betracht. Auch hier sollte rechtlich dringend nachgebessert werden, um auch eine Rechtssicherheit für die Stadtwache zu erlangen.

Wären Sklaven lediglich Ware...würde das ein großes Problem bezüglich ihres rechtlichen Status aufwerfen und ich denke auch nicht, dass eine so starke Benachteiligung von Menschen sich mit der Verfassung Tulderons vertragen würde. Wir sind hier sicherlich toleranter allen Wertesystemen und Weltanschauungen gegenüber. Das ginge dann aber, meiner bescheidenen Ansicht nach, zu weit.

Mit wertschätzendem Gruß

Marz Kaufgut
Sven Fiedler

Geldverleiher gesucht !

Beitrag von Sven Fiedler »

Sehr geehrte Besitzer von Geld, Vermögen und Reichtum,

nach meiner Ankunft in Tulderon werden für die Werbung, die Ämter- und Gildengebühren sowie die Aquirierung erstklassiger Ware größere Ausgaben anstehen und daher möchte ich meinen finanziellen Spielraum etwas erweitern. Ich benötige zusätzlich zu meinem Vermögen ca. 25 Silberstücke auf die Hand und 50 Silber für Warenkäufe auf Abruf bereitstehend.

Da die Fortuna-Bank auf Brieftauben im Moment leider keine Antwort gibt und Gerüchte über Besitz- oder Verwaltungswechsel, gar über einen möglichen Konkurs im Umlauf sind, möchte ich hier auch anderen Geldverleihern die Möglichkeit geben, mir öffentlich (oder auch im geheimen) entsprechende Angebote zu unterbreiten.

JACK FIDDLERSON
Sven Fiedler

Sklaven gesucht !

Beitrag von Sven Fiedler »

Sehr geehrte Besitzer von Sklaven,
gefürchtete Kopfgeld- und Sklavenjäger,
ihr armen Schulder von Tulderon.

Um meine bestehende Sklaven-Kollektion noch etwas abzurunden, bezahle ich Höchstpreise für erstklassige Ware. Damit sich niemand übervorteilt fühlt, bin ich auch bereit, Eure Sklaven gegen eine Beteiligung am Gewinn zu versteigern. Nur auf einer Sklavenauktion erzielt Ihr Bestpreise für Euren Besitz!

Ihr Schuldner! Habt Ihr ständige Probleme mit Schuldeneintreibern? Seid Ihr Eures Lebens und Eurer Gesundheit nicht mehr sicher? Zeigt Euren guten Willen und bietet Euren Gläubigern an, als "Sklave auf Zeit" (*) Eure Schulden abzuarbeiten! Ihr wäret erstaunt, wie viele Gläubiger auf solche Vorschläge eingehen! Vielen ist es wichtiger, den Schuldiger demütig und etwas Geld sofort zu sehen als lange auf den vollen geschuldeten Betrag zu warten!

Vielen Dank für Eure geschätze Aufmerksamkeit!

JACK FIDDLERSON


(*) Ein "Sklave auf Zeit" darf durch den Kaufvertrag geregelt nicht vom Besitzer beliebig getötet oder verstümmelt werden. Der Sklave muß den Anordnungen des Besitzers folgen. Bei Nicht-Befolgung von Befehlen, Faulheit oder Belästigung freier Wesen ist eine mögliche Bestrafung durch Schläge mit Peische und stumpfen Gegenständen vertraglich vorgesehen.
Olaf Lück
Herzog
Beiträge: 276
Registriert: So 27. Jul 2003, 14:39
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Kontaktdaten:

Re: Danke

Beitrag von Olaf Lück »

Sven Fiedler hat geschrieben: zu d) Es wurde mehrfach geäußert, daß Sklaven Waren UND Menschen/Besucher seien. Ich halte das nicht für zutreffend. Wird denn für einen Hund, eine streunende Katze oder eine gefangene Kanalratte eine Besuchs-Gebühr fällig? ... Meines Wissens beschränkt die Stadt sich bei Tieren auf die Zollgebühren. Entsprechendes sollte doch auch für Sklaven gelten, oder?
Bestreitest du etwa, daß Sklaven Menschen/andere intelligente Wesen sind?
Auch Ogersklaven mußten bereits Besucherscheine erwerben (wenn auch keinen Zoll, da sie nicht verkauft werden sollten)

Wenn Du glaubst, die Stadt Tulderon macht sich nicht sämtliche Wege zunutze dir möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen, warst Du bestimmt noch nie in Tulderon :)
Sven Fiedler

Beitrag von Sven Fiedler »

Ich bestreite nicht, daß es sich bei den meisten Sklaven um intelligente Wesen handelt. Aber ich habe schon Hunde gesehen, die intelligenter waren als ihre Herren, und dennoch mußten nur die Herren sich auf Behördengänge begeben. Intelligenz scheint also nicht das Maß für diese Einschätzung zu sein. Es kommt wohl eher auf den Status de Lebewesens an, oder?

Ich war in der Tat noch nie in Tulderon, ... daher Danke für den Hinweis ! ;-)
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