HHD - Satzung und Gildenregeln

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André Weingart

HHD - Satzung und Gildenregeln

Beitrag von André Weingart »

Die HHD ist die Gilde des Handwerks, des Handels und der Dienstleistungen.

Es folgen die Satzung und Gildenregeln der HHD.

§ Jeder der selbständig, das heißt auf eigene Rechnung ein Handwerk ausübt, Handel betreibt oder Dienstleistungen anbietet, kann Vollmitglied der HHD werden, sobald der Rat der HHD positiv über den Antrag abgestimmt hat.
§ Jedes Vollmitglied ist stimmberechtigt.
§ Jedes Jahr wählen die Vollmitglieder 3 Vollmitglieder in die Loge der HHD.
§ Die Loge ist das politische Oberhaupt der HHD.
§ Die Loge verwaltet das Vermögen der HHD.
§ Für Auszahlungen und Verträge werden zwei Logenmitglieder benötigt.
§ Die Loge wählt aus ihren Reihen den Vertreter für den Magistrat.
§ Jedes Vollmitglied ist verpflichtet wahrheitsgemäß und ordentlich ein Handelsbuch zu führen und jeweils 10% der Einnahmen an die Gilde sowie an den Magistrat der Stadt abzuführen.
§ Das Gildenzeichen ist öffentlich an den Geschäftsräumen anzubringen.
§ Die Mitgliedsbescheinigung ist persönlich mitzuführen. Bei Verlust, wird für die Neu-ausstellung eine Gebühr fällig.
§ Die Gilde übernimmt die Brandschutzversicherung für seine Mitglieder.
§ Jedes Vollmitglied hat anrecht auf eine standesgemäße Bestattung, soweit keine Nachfahren im erwerbsfähigen Alter (14 Jahre) zurückbleiben.
§ Die Gilde bietet den Vollmitgliedern ohne Nachfahren im erwerbsfähigen Alter (14 Jahre) Versehrten- und Altenteile.
§ Bei Hochzeiten von Vollmitgliedern stattet die Gilde die Hochzeit aus.
§ Die Gilde übernimmt Prüfungen und Ausbildungen im Bereich Ermitteln, Legenden und Ortskenntnis, Reichtum, Schmieden, lesen und Schreiben sowie Runen-kunde.
Zuletzt geändert von André Weingart am Do 1. Mär 2007, 00:55, insgesamt 1-mal geändert.
André Weingart

Beitrag von André Weingart »

Gildenstruktur

Generell veranstalten die Gilden am ersten Tag des Stadtspiels jeweils für sich eine Versammlung.
Hier stellen sich dann alle Mitglieder vor und die Loge wird gewählt (3 Mitglieder).
Die Loge ist dann sozusagen das politische Oberhaupt der Gilde.
Die Drei Logenmitglieder bestimmen dann einen von sich zum Magistratsmitglied.
Dieser bildet dann mit den Vertretern der anderen Gilden, dem Bürgermeister, dem Richter sowie dem Staatsanwalt zusammen den Magistrat. Dieser entscheidet alle Dinge, die die Stadt betreffen.
Zuletzt geändert von André Weingart am Do 1. Mär 2007, 00:54, insgesamt 1-mal geändert.
André Weingart

Beitrag von André Weingart »

Gildenzeichen

Bild

Dieses Gildenzeichen ist von allen Mitgliedern sichtbar an ihrem Ladengeschäft anzubringen.

Dieses Zeichen gibt somit allen Bewohnern und Besuchern Tulderons die Gewissheit:
Geprüfte Qualität durch Tulderons einflussreichste Gilde!

Die Mitglieder, die dieses Zeichen bei sich in der Signatur einbinden möchten, verwenden bitte folgenden Link:
http://www.mconis.de/images/Photos/Tuld ... _klein.jpg
Sven Fiedler

Gildenabzeichen

Beitrag von Sven Fiedler »

Könnte den Gildenmitgliedern eine Kopie des Gilden-Abzeichens mit besserer Auflösung zur Verfügung gestellt werden, damit wir .... (ähm nun ich rede wahrscheinlich nur von mir, oder? ;-) .... nicht unsere unterentwickelten zeichnerischen Fähigkeiten zu bemühen brauchen? So könnte der HHD die Schande von mißlungenen Kopien und Fälschungen erspart bleiben!

Hochachtungsvoll,

JACK FIDDLERSON
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