Richter in Aklon

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Torben Freytag
Herzog
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Richter in Aklon

Beitrag von Torben Freytag »

Hiho. Im Regelwerk steht : "Sofern kein offizieller Richter vorhanden ist, darf ein Adeliger „Recht sprechen“

Wie spricht ein Aklonischer Richter Recht? Nach welchem Gesetz und nach welchem Strafenkatalog? Je nach Region, oder in allen Aklonischen Furstentümern, Grafschaften, Baronien etc. gleich? Welche Befugnisse hat er? Was für Strafen darf er verteilen? An welche Regeln hat er sich zu halten? Bedeutet das Regelzitat, dass ein Adliger, wenn ein Richter anwesend ist nicht Recht sprechen darf? Welche Dokumente brauch man, um sich als offizieller Richter auszuweisen? Wo bekommt man die her?

Und wer jetzt schreibt "erspiel's dir" dem mögen möglichst viele unangenehme Dinge bei gleichzeitiger Beachtung der alten Traditionen und würdigung der Ahnen widerfahren. :twisted:
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
Christian Wodke

Beitrag von Christian Wodke »

Aklon ist ein hochmittelalterlicher Lehnsstaat, das Privileg Recht zu sprechen liegt ausschließlich beim Lehnsherrn oder von ihm benannten Vertretern (idR Lehnskette, aber ein Graf kann auch entscheiden, dass seine Barone das Recht nicht bekommen und sich selbst drum kümmern).

Schiedsmänner für kleinere Streitigkeiten (zB Dorfschulzen) können im Ermessen des Lehnsherrn ernannt werden. Ein Lehnsherr kann auch die Aufgabe von ihm ernannten Richtern übertragen, die letztliche Entscheidung liegt aber immer bei ihm.

Auf Kirchenlehen und in religiösen Dingen hat die Ultorianische Kirche das Privileg Recht zu sprechen.
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