Frage zum Nachteil Schizophrenie

Fragen, Diskussionen, Infos über Götter, Länder, usw.

Moderator: Spieler Moderator

Antworten
Benutzeravatar
Kristina Schnoor
Graf
Beiträge: 105
Registriert: Fr 25. Jul 2003, 17:50
Wohnort: lübeck

Frage zum Nachteil Schizophrenie

Beitrag von Kristina Schnoor »

Hallo...

Würd gern mal wissen wie man den Nachteil Schizophrenie beim Charakterbau anwendet:

Meine Anfangs-EP muß ich zwischen 2 Charakteren aufteilen, das ist mir schon klar (also bei Menschen 11 pro Charakter)

Aber wie verhält es sich mit den Nachteilspunkten? Hab ich 15:2 =7,5 (also7) Punkte die ich pro Charakter für Nachteile ausgeben kann... und sind dann davon 5 (also Halbe-Schizophreniepunkte) schon verplant?

oder kann ich pro Charakter 15 Nachteilspunkte ausgeben und entscheiden welcher der beiden Charaktere den Nachteil Schizophrenie bekommt???

Am liebsten wären mir Antworten von Leuten die damit schon Erfahrung haben (soll heißen schon mal so einen Charakter eingecheckt haben).... wilde Spekulationen sind aber auch okay!!! :wink:

lg tina
Die NACHT ist nicht allein zum schlafen da....
Benutzeravatar
Kristina Schnoor
Graf
Beiträge: 105
Registriert: Fr 25. Jul 2003, 17:50
Wohnort: lübeck

Beitrag von Kristina Schnoor »

Ups sorry....

der Beitrag hätte wohl eher zu "Regeldiskussionen" gehört... hab wohl schon ein wenig geträumt...naja vielleicht bekomme ich ja trotzdem ne antwort... und vielleicht verschiebt ja auch jemand den Beitrag... jemand der es kann... :oops:
Die NACHT ist nicht allein zum schlafen da....
Benutzeravatar
Marcus Rödiger
Herzog
Beiträge: 163
Registriert: Fr 25. Jul 2003, 17:46
Kontaktdaten:

Schizo

Beitrag von Marcus Rödiger »

Die Fertigkeiten aufteilen heisst, dass du die Fertigkeit jeweils einem schizo Part zuordnest. Jeder Part brauch seine eigenen Fertigkeiten. Also zweimal lesen und schreiben falls noetig.
In welchem Verhaeltnis das ganze aufgeteilt wird bleibt dir ueberlassen, es muss also kein 50:50 Verhaeltnis sein. 100:0 ist natuerlich Pappnasig.

Nachteile aufteilen, ist natuerlich etwas komplizierter.
Da der Koerper der gleiche ist und die Vergangenheit normalerweise auch, haben beide Parts diese Nachteile.
Bei geistigen Sachen kann, wenn es das Charakterkonzept rechtfertigt, der Nachteil nur einem der beiden Parts zugeordnet werden.

Jedoch gilt die Obergrenze von 15 EP und drei Nachteilen fuer den gesamten Charakter. Daher keine doppelten EPs durch Nachteile oder aehnliches.

Auch hier gilt, aufteilen ja, jedoch ist ein 50:50 Verhaeltnis nicht erforderlich.
Torben Freytag
Herzog
Beiträge: 275
Registriert: Do 15. Jan 2004, 12:34
Wohnort: Hölle schräg hinten links

Beitrag von Torben Freytag »

Geistige Nachteile sollten auf jeden Fall nur einen der beiden Teile belasten, da eine Persönlichkeitsstörung ja auch von verdrängten Ereignissen ausgelöst werden kann. Will sagen es ist durchaus möglich, dass der eine Charakter der schwermütige Emo, der andere ein heiteres Sonnenkind ist.

Da das aber regelseitig nicht geklärt ist und immer noch die Regeln "lege jede zweifelhafte Regel gegen dich aus" gilt zählen wohl die Nachteile für beide. Ich hab den Nachteil immer so verstanden, dass man sich mit den Nachteilen (wozu Schizophrenie gehört) seinen Punktepool erweitert und den dann auf die beiden Charaktere aufteilt wobei alle Nachteile für beide Chars voll gelten.
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
Knut
Graf
Beiträge: 125
Registriert: Sa 2. Aug 2003, 11:57
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Knut »

Hm, ich habe einen Schizo-Charakter und er wurde mir bisher eingecheckt, mit Gnadenvoll nur für einen von beiden Teilen, ist natürlich auch in der Hintergrundgeschichte begründet und damit ein grundlegender Teil des Charakterkonzepts. War also bisher kein Problem. Zumal der Witz ja gerade ist, dass der Charakter häufig an irgendwas zerbrochen ist, was auch andere psychische Störungen hervorrufen kann.

Was eventuell Inspiration zu dem Thema angeht: "Ich und die anderen" von Matt Ruff, wer es noch nicht kennt. Ich glaube, das ist der deutsche Titel, das Original heißt "Set this house in order".
Komm zur Legion: LEG IX COH IX CEN II

Der weise Rat des Optios:
Wer nicht handelt, wird behandelt.
Benjamin Mai

Beitrag von Benjamin Mai »

Mystische Nachteile gelten defifnitiv für beide (Mit-gegangen-mit-gehangen-Prinzip;wenn einer die Seele verpfändet, verpfändet er folglich die Seele beider Persönlichkeiten etc.)

Aber bei etwas nicht körperlichen wie Phobien oder Stottern sehe ich das so, das es Rollenspielerisch besser rüberkommt, wenn es nur eine der beiden Persönlichkeiten hat(siehe Oben: Vergleich Emo/Sonnenkind).

Das klassische Dr. Jekyll/Mr. Hyde Prinzip eines schwächlichen, nervös stotternden und eines aggressiven "Berserker" Parts fände ich total ruiniert wenn beide stottern müssten...

Hier würde ich beim Rollenspiel vs Regeln(wortgenaues einhalten) dem Rollenspielaspekt mehr zusagen und durchaus auch die Nachteile(soweit passend) wie die Fertigkeiten auf beide Persönlichkeiten aufteilen. :wink:
Michael B.
Herzog
Beiträge: 258
Registriert: Do 27. Jul 2006, 17:17

Beitrag von Michael B. »

Nur das Stottern ein psychischer und kein physischer Nachteil ist. Ist ja nicht so, das bei einem Stotterer eine Missbildung der Zunge vorliegt. Leider hinkt der Vergleich mit Dr. Jekyll und Mr. Hyde, weil beim Doktor keine gespaltene Persönlichkeit im eigentlichem Sinne vorlag, sondern eine Chemikalie eine Geisterveränderung und Mutation des Körpers auslöste, die das Gegenbild eines Ichs im jeweiligen Menschen hervorrief.

Zumindest kann ich mich der Meinung der meisten anschließen: Körperliche Nachteile gelten für beide. Geistige sollte man vermeiden zu nehmen – die gespaltene Persönlichkeit mal abgesehen. Metaphysische Nachteile sehe ich auch skeptisch. Kommt ganz auf den Nachteil an.

Übrigens ist die Bezeichnung des Nachteils nicht richtig!

Ein Schizo leidet in der Regel unter Halluzinationen und Wahnbildung und kann Züge einer multiplen Persönlichkeitsstörung aufweisen.

So wie der Nachteil jedoch beschrieben wird, ist eine dissoziative Identitätsstörung gemeint.

Der Richtigkeit wegen sollte man den Nachteil in der nächsten Auflage des Regelwerks als „Multiple Persönlichkeit“ bezeichnen. „Schizophrenie“ kann ebenfalls als Nachteil aufgenommen werden, dann aber mit den richtigen Symptomen, bzw. den klassischen Symptomen: Eine Persönlichkeit die sich in einem ständigen hin und her befindet, mal antriebslos, introvertiert und melancholisch, dann aber wieder überaus aktiv und durch Verfolgungswahn und Halluzinationen geplagt und mit einem überaus aggressivem Naturell.
Antworten