Reichsritter

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Torben Freytag
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Reichsritter

Beitrag von Torben Freytag »

Auf Anregung von Jan Henschel mache ich hier mal einen Thread über die Reichsritter auf. Angefangen hat alles im Diskussionsthread zur Fehde Tilgen vs. Schmutzsumpf mit der Frage ob die "Beendigung" der Fehde durch den Reichsritter überhaupt rechtsmäßig war.

bezogen wurde sich in der Diskussion auf dieses Zitat:
Länderbeschreibungen auf www.phoenixlarp.de hat geschrieben:Befehligt wird dieses Heer von den vom König erwählten Reichsrittern[...] In Friedenszeiten kontrollieren die Reichritter das Land und sprechen Recht in Abwesenheit des Königs.
Insbsondere der letzte Satz führte zu der Diskussion, ob ein Reichsritter zu diesem Zeitpunkt überhaupt Recht sprechen darf, da der Krieg mit Hadran nicht beendet ist.

Dazu Karstens letztes Statement:
Karsten Dallmayer hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben ...

Die Reichsritter sind in Aklon die Stellvertreter und die Leibgarde des Königs. Dies geht so weit, dass man sagen kann: Wer einen Reichsritter angreift, greift den König selbst an. Im Krieg kommandieren die Reichsritter die Reichsgarde, fungieren also als Generäle Aklons.

Die Reichsritter sind in der Adelshierachie einfache Ritter. Jedoch haben sie umfangreiche Vollmachten. Dazu gehört unter anderem im Namen des KÖNIGS Recht zu sprechen, d.h. nur noch der König selbst könnte die Entscheidung eines Reichsritters revidieren.

Über dem König selbst steht nur Ultor.

Nur mal so nebenbei erwähnt, hat die Orga eh immer das letzte Wort. Und weiterhin, auch wenn ich es albern finde es zu erwähnen, war auch die "HauptOrga" in Person von Christan und Frank anwesend.

Liebe Grüße ... Karsten
Meine Antwort darauf:
Wie gesagt: Die Bedingung dafür, dass ein Reichsritter nicht nur ein General sondern eben auch ein Stellvertreter des Königs ist ist laut phoenixlarp.de der Frieden. Waffenstillstand ist aber ungleich Frieden, siehe Historie oder als zeitgenössischere Quelle die Haager Landkriegsverordnung und somit ist die Bedingung "Friedenszeiten" nicht gegeben. In anderen Worten: Wenn der Text auf phoenixlarp.de nicht falsch ist darf ein Reichsritter momentan nur so weit Recht sprechen wie jeder andere Ritter auch.

Das Statement der Orga war bis jetzt übrigends:
Robert Blank hat geschrieben:Wir gehen in die Verlängerung
:wink:
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Benjamin Mai

Re: Reichsritter

Beitrag von Benjamin Mai »

Karsten Dallmayer hat geschrieben: Nur mal so nebenbei erwähnt, hat die Orga eh immer das letzte Wort. Und weiterhin, auch wenn ich es albern finde es zu erwähnen, war auch die "HauptOrga" in Person von Christan und Frank anwesend.
VS
Robert Blank hat geschrieben:Wir gehen in die Verlängerung

Interessante Konstalation...

Ich glaube es liegt an den Orgas das intern zu klären...

Ich sehe es allerdings genau wie Karsten:

Hat die "Haupt-Orga" nicht automatisch Recht?

Ich meine das scheinbar "stillschweigende Einverständniss" selbiger - so verstehe ich das nämlich. Ich und Karsten mögen irren(siehe auch meine Signatur) und werde nicht "den ersten Stein werfen" und hoffe daher bald auf ein klares Statement der Haupt-Orga... 8)

Leider scheint dies ja notwendig zu sein :cry:

Schade :?
Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

"Ah, wir haben Krieg mit Hadran? Sehr gut Herr Reichsritter, damit habt ihr soeben folgende Befugnisse verloren und diese werden nun wie folgt nach meinem Ermessen geregelt.
nein denn die Generäle unterstehen dem König (was nichts mit Befugnissen zu tun hat) und der Baron in diesem Beispiel steht ausserhalb der militärischen Hierarchie.
Allein die Tatsache, daß ein Reichsritter ohne Armee aufgetaucht ist, ist doch für sich genommen bereits ein Beweis, daß wir in Friedenszeiten leben
oder das er beurlaubt ist, oder dass er auf dem Weg zur Front ist, oder oder oder
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Melle Opelka
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Beitrag von Melle Opelka »

Ähh... hat die Hauptorga überhaupt etwas dazu gesagt?
Und ist es nicht eher Sache der Orga des Cons "die Fehde" (Schwertmeisterorga) zu entscheiden, ob es einen zweiten Con geben wird?
Hat die "Haupt-Orga" nicht automatisch Recht?

Ich meine das scheinbar "stillschweigende Einverständniss" selbiger - so verstehe ich das nämlich.
Dieses Stillschweigen könnte auch daran liegen, das die Hauptorga andere Dinge zu tun hat und davon ausgeht, dass das die zuständige Orga (Schwertmeisterorga) klären wird.
Man könnte das Stillschweigen natürlich auch als Zustimmung zu der Aussage von Robert nehmen, die besagt, das wir in die Verlängerung gehen.
Was ich eigentlich sagen will, ist das man ein Stillschweigen nicht unbedingt für eine Seite (z.B für die eigene Ansicht) auslegen sollte, wenn die Hauptorga es für nötig hällt einzugreifen, wird sie das schon tun.

Mich würde auch mal interresieren, warum sich der König (oder auch nur ein Reichsritter) von so einem riesigen Reich wie Aklon überhaupt für so eine lächerliche Fehde zwischen 2 "niederen Adligen" interressieren sollte.
Und mal angenommen, der Reichsritter war im Recht und die Fehde ist für beendet erklärt, was sollte die Barone davon abhalten eine neue zu beginnen, oder erlischt das Recht auf eine Fehde (das auch ein niederer Adeliger hat) wenn schonmal eine Fehde beendet wurde? Ich glaube nicht.
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Simon K.
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Beitrag von Simon K. »

Karsten schrieb doch eigentlich alles was wichtig ist oder nicht?
Vom Hintergrund eines Reichsritter ist doch nun alles bekannt und natürlich herrscht Krieg z.b gegen Laikiria aber es können sicherlich nicht alle Reichsritter an den Grenzen Aklons sein um Krieg zu führen, es müssen sicherlich auch welche für das Land da sein, dies war er.

Ich meine, der Reichsritter handelt in Namen des Königs von Aklon und warum sollte sich der für die Baronie Tilgen sowie die Fehde interessieren, vielleicht mag es daran liegen das der König selbst damals einer der Trauzeugen der Hochzeit von Baron selbst war, oder irre ich mich derzeit?

Cheers.
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Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

Ich hatte das auf was anderes bezogen, da das was, wie ich gemerkt habe ( :oops: ), mit dem Satz gemeint war, genauso wenig passt, da auch Adelige laut Regelwerk nur dann Recht sprechen dürfen, wenn kein Richter da ist. Laut dem phoenixlarp.de-Text verliert der Reichsritter das Recht Recht zu sprechen im Kriegsfall und der Baron ist wieder dran, da er der höhere Adelige ist.
wahrscheinlich ist es wie immer etwas dazwischen, mit Situationen, in denen er weiterhin allein entscheiden darf und andere, in denen der Reichsritter auch über ihn das Sagen hat.
Sehe ich auch als realistisch an, aber genauere Regelungen was wo gilt wären schön. Sowas wäre doch mal was, was von den orgas mal geregelt werden könnte, damit zumindest die Adeligen und die Orgas wissen woran sie sind und nicht auf anderen Cons noch genau solche Diskussionen zwischen Spielern aufflammen ;-)
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Eike Busch

Beitrag von Eike Busch »

Torben Freytag hat geschrieben:Sehe ich auch als realistisch an, aber genauere Regelungen was wo gilt wären schön. Sowas wäre doch mal was, was von den orgas mal geregelt werden könnte, damit zumindest die Adeligen und die Orgas wissen woran sie sind und nicht auf anderen Cons noch genau solche Diskussionen zwischen Spielern aufflammen ;-)
Ich sehe schon vor meinem inneren Auge, den ersten Reichsritter, erschlagen von der drogensüchtigen Leibgarde eines Barons, im Staub liegen, weil beide sich nicht einigen konnten, wer denn nun Recht sprechen darf, und der Herr Reichsritter ohne Gefolge angereist ist.

Aber nun mal im Ernst:

Ein Reichsritter spricht Recht im Namen des Königs, richtig?

Ein Baron darf Recht sprechen, solange kein offizieller Richter anwesend ist, richtig?

Ein Baron ist Lehnsmann eines Graf, richtig? Der wiederum von einem Fürst, richtig? and so on... Im Grunde sind sie alle Lehnsmänner des Königs, richtig?

Spricht der Baron dann nicht auch Recht im Namen des Königs?

Das wären mal Fragen, die hinsichtlich der Gerichtsbarkeit zu klären wären, die aber alle nichts mit der Fehde direkt zu tun haben! Insbesondere wenn jetzt dabei herauskommt, dass die Reichsritter DIE offiziellen Richter sind. Aber was sind dann die Richter, die im Thread "Richter in Aklon" angesprochen werden?


Viel interessanter wird es jetzt:

Der König hat seinen Lehnsmänner Pflichte und Rechte gegeben, richtig?

Diese sind das Recht des Königs, richtig?

Dazu gehört das Fehderecht, richtig?

Dazu gehört aber auch die Schutzpflicht, richtig?

Wenn ein Adeliger nun die ihm Untergebenen ausbeutet, dann ist das ein Verstoß gegen die Schutzpflicht, richtig?

Wenn ein Adeliger nun eine Fehde gegen einen anderen Adeligen führt, ist das Rechtens, richtig?

Könnt Ihr mir folgen? Dann gehts gleich weiter...

Der König kann keinen Adeligen seines Amtes entheben, richtig? (siehe hierzu bitte "Lehensvergabe, -vererbung")

Wenn nun eine Fehde deshalb geführt wird, weil ein Adeliger seine ihm Untergegeben ausbeutet, und der andere dies verhindern will, dann ist sie Rechtens, weil der König diese Schutzpflicht befohlen hat, richtig?

Wenn nun das Ergebnis dieser Fehde ist, dass der ausbeutende Adelige von seinen Ländereien vertrieben wird, so dass der König (oder einer seiner Lehnsmänner) diese Ländereien an einen gerechten Adeligen vergeben kann, so ist das Rechtens, richtig?

Wenn nun aber ein Reichsritter sagt, diese Fehde ist beendet, bevor der ausbeutende Adelige vertrieben wurde, dann spricht er im Namen des Königs, richtig?

Wenn nun aber diese Fehde beendet ist, bevor der ausbeutende Adelige vertrieben wurde, kann der ausbeutende Adelige weiter ausbeuten, richtig?

Dann würde dieser Adelige weiter gegen die Schutzplicht verstoßen, richtig?

So, liebe Leser, mal kurz sacken lassen... jetzt kommt meine Conclusio...

Ein Reichsritter ist ein Mensch, richtig?

Ein Reichsritter hat viele Privilegien, richtig?

Trotzdem ist er nur ein Mensch, richtig?

Menschen machen Fehler, richtig?

Kann nicht auch der Reichsritter in dieser Sache einen Fehler gemacht haben, als er die Fehde zu früh für beendet erklärt hat, weil die Fehde vielleicht doch im Sinne des Königs sein könnte?
Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

nein...... :lol:




Für die der Ironie unkundigen unter uns: Das war Ironie :wink:
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Eike Busch

Beitrag von Eike Busch »

Jan Henschel hat geschrieben: Aklon ist kein Sozialstaat, in dem der Adlige seine Untergebenen behüten soll. Im Gegenteil - die Untertanen sind fast ausschließlich dazu da, um dem Adligen seinen Lebensstil zu ermöglichen. Sie schaffen mit ihrer Hände Arbeit die Ressourcen, die der Adlige benötigt um sich und seine eigenen Bewaffneten (falls vorhanden) auszurüsten, seinen Hof am Laufen zu halten und seine eigenen Abgaben an denjenigen über ihm entrichten zu können.
Ich hab auch nie daran geglaubt, dass Aklon ein Sozialstaat ist. Die Tulderoner Krankenkasse hat ja immerhin noch keine Außenstellen gegründet.

Aber ein Adeliger ist nicht viel anders als ein Geschäftsmann heutiger Zeit. Wenn die Arbeitskräfte verhungern, können sie nicht mehr zur Arbeit kommen. Und wenn sie verhungert sind, kommen auch keine mehr nach. Und dann bleiben die Tribute aus.
Auch die Tribute an den König.
Glaubst du nicht, dass ein Adeliger sich dann um seine Untergebenen kümmern sollte, und dafür im Regelwerk als erste Pflicht die Schutzpflicht enthalten ist.
Zitat: "ihre Not lindern" (S.60)
Jan Henschel hat geschrieben: Aber auch hier wird nirgends die Rechtslage geklärt. Wer darf zum Beispiel eine Klage beim Reichsritter einreichen und welche Streitereien werden dort verhandelt? Alles ab Eierdiebstahl? Nur Schwerverbrechen? Nur Streitereien unter Adligen, weil der König sich auch nicht mit weniger beschäftigen soll?
Da stimme ich dir zu, würde sogar vermuten, dass der Reichsritter sich sogar nur um die Angelegenheiten des Adels oder der Wohlhabenden kümmert. Denn wieviele Reichsritter gibt es? Es können nicht all zu viele sein, sonst wäre so ein Stand finanziell tragbar, haben sie doch, wie ich glaube aus den anderen Threads interpretieren zu können, kein eigenes Lehen und werden vom König bezahlt und sind dabei immer unterwegs und bereisen das Land.
Und wenn es nicht allzuviele sind, dann wäre es unmöglich Recht zu sprechen.
Und die Fälle von Bauern würden sie ja auf keinen Fall behandeln, denn welcher Adelige hört einem Bauern zu?;)

Hinsichtlich der Rechtsprechung durch Reichsritter ist, wie du gesagt hast, sehr wahrscheinlich, dass sie auch in Kriegszeiten Recht sprechen dürfen, aber es nicht wahrnehmen können, weil sie halt an die Front eilen sollten.

Hinsichtlich des Kriegsrechtes bin ich mir nicht ganz so sicher.
Denn Kriegsrecht wäre im Mittelalter aufgrund der schlechten Kommunikation schwer durchzusetzen gewesen.
Es gab zwar eine Diktatur im antiken Rom. Die war aber soweit ich weiß, ohne größeren Einschränkungen für die Bevölkerung. Bis aus die Tatsache dass mehr Männer eingezogen wurden (Anmerkung: natürlich nur vor der Heeresreform des Marius).
Ansonsten kam der Begriff erst später wieder auf. Und zwar zu der Zeit des Absolutismus um hier die Bestrebungen der Menschen nach Selbstbestimmung zu unterdrücken.
Benjamin Mai

Beitrag von Benjamin Mai »

Melle Opelka hat geschrieben:Ähh... hat die Hauptorga überhaupt etwas dazu gesagt?
Und ist es nicht eher Sache der Orga des Cons "die Fehde" (Schwertmeisterorga) zu entscheiden, ob es einen zweiten Con geben wird?
Dieses Stillschweigen könnte auch daran liegen, das die Hauptorga andere Dinge zu tun hat und davon ausgeht, dass das die zuständige Orga (Schwertmeisterorga) klären wird.
Man könnte das Stillschweigen natürlich auch als Zustimmung zu der Aussage von Robert nehmen, die besagt, das wir in die Verlängerung gehen.
Was ich eigentlich sagen will, ist das man ein Stillschweigen nicht unbedingt für eine Seite (z.B für die eigene Ansicht) auslegen sollte, wenn die Hauptorga es für nötig hällt einzugreifen, wird sie das schon tun.

Mich würde auch mal interresieren, warum sich der König (oder auch nur ein Reichsritter) von so einem riesigen Reich wie Aklon überhaupt für so eine lächerliche Fehde zwischen 2 "niederen Adligen" interressieren sollte.
Und mal angenommen, der Reichsritter war im Recht und die Fehde ist für beendet erklärt, was sollte die Barone davon abhalten eine neue zu beginnen, oder erlischt das Recht auf eine Fehde (das auch ein niederer Adeliger hat) wenn schonmal eine Fehde beendet wurde? Ich glaube nicht.
1. Mit stillschweigend dulden meinte Karsten das sie nicht zu ihm kamen und sagten das er das als Reichsritter NICHT dürfte - dies blieb aus, OBWOHL sie auf dem Con waren.(Und nein sie haben nichts besseres zu tun, weil sie a) als Spieler da waren und b) ist genau DAS ihr Job: Die Erklärung von Regelfragen. Da diese Diskussion auf Regelfragen(Welcher Adlige darf was, wann, etc) beruht)

2. Die Aussage das es einen weiteren Con zur Fehde geben könnte ist nicht der Punkt! Wenn die Spieler der Schmutzsumpfer unbedingt auch gegen den Willen des Reichsritters(und somit des Königs) weitermachen wollen, wird dies vermutlich gespielt.
ABER:
Fraglich wäre wer(Orga) den Con organisiert und wie Ernst es die SC von Tilgen dieses Mal nehmen.(Ich z.B. könnte es nicht mehr Ernst nehmen.)
Und was dann? Ohne Tilgener kein Con. Wollt Ihr DAS dann als Sieg werten? Oder einfach den Schwertmeister Aklon zum scheinbar "jährlichen" Fehdecon machen und den Hauptsinn des Cons ruinieren?
Ausserdem sei gesagt das Schmutzsumpf auch ohne das OK des Königs(mit oder ohne Baron) weitermachen kann(Demokratie?)... mit den entsprechenden Konsequenzen...

3. Schutzpflicht der Adligen

Jeder Adlige ist verpflichtet sein Lehen und Volk am Leben zu erhalten.

Mehr nicht! Wenn er für "ein tolles, glückliches Leben" seiner bauern sorgen sollte, gebe es wohl kaum Bettler, oder?
Diese könnten laut eurer Idee scheinbar einfach zum Baron gehen und sagen "Ich bin in Not - Schütz mich! Du hast es doch versprochen!!!" :lol:

Der Adlige hat die Schutzpflicht gegenüber seinen Bauern durchaus, aber nicht so! Er muss sie (aus seinen Ersparnissen) durch einen harten Winter bringen(und zwar nicht weil er es versprochen hat, sondern damit er im nächsten Jahr noch Bauern hat!). Er muss sie (indirekt) "schützen" vor einem "Krieg" mit dem Nachbarland - indirekt denn eigentlich hilft er sich ja selbst(er behält sein Land...) und indirekt da er ja nicht allein das Land verteidigt, sondern Truppen(aus der Bevölkerung(seine Garde+Bauernmiliz), bzw angeworbene Söldner(aus Steuergeldern bezahlt)) anführt(oder anführen lässt und somit nur "verwaltet")...

4. Der König kann die Fehde beenden und einem Adligen sein Lehen wegnehmen! (Bitte den Post von Christian Wodke lesen - komplett und nicht nur einen Teil!)
Christian Wodke hat geschrieben:Alle akloner Lehen werden vom König an seine Herzöge und in Einzelfällen als direkte Kronlehen an andere verdiente Adelige vergeben.

Für Camberion als Herzogtum Aklons gilt natürlich dasselbe Lehensrecht. Alle camberionischen Lehen werden vom Herzog an seine Fürsten und Grafen vergeben. Diesen widerum steht es frei Teile ihres Lehens an niedere Adlige zu vergeben.

Stirbt ein Lehensnehmer, so gilt bis auf ganz wenige Ausnahmen das Gesetz des Mannstammes, d.h. nur ein männlicher Erbe hat den Anspruch auf erneute Vergabe des Lehens an ihn. Der Lehensherr ist hieran aber nicht zwingend gebunden, da das Lehen mit dem Tode des Lehensnehmers zurück an ihn fällt und er damit verfahren wie es ihm beliebt. Lediglich der König ist gezwungen einLehen binnen 1 Jahres, 6 Wochen und 3 Tagen wieder zu vergeben, alle anderen Lehensherren können ein Lehen auch für sich behalten.

In der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird der Lehnsherr aber dem Brauch folgen das Lehen wieder an einen männlichen Erben zu vergeben.

Existiert kein männlicher Erbe, so gibt es nur einige wenige Lehen (Kunkel- oder Weiberlehen - eines unter Hundert), die an eine weibliche Erbin vergeben werden können. Diese muss aber einen Ehemann als Lehensträger haben. In der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle wird der Lehnsherr das Lehen an einen neuen Lehnsmann vergeben, normalerweise ein männlicher Verwandter des Lehensnehmers in der Seitenlinie oder ein völlig anderer Adliger, wenn ein solcher nicht existiert. Weibliche Verwandte in der Seitenlinie (d.h. Tanten, Cousinen, etc.) erben niemals.


Ehrlose sind nicht lehensfähig, d.h. ein überführter Mörder kann ebenfalls niemals belehnt werden. Aber nicht alle Morde werden entdeckt oder aufgeklärt...
Sollte der König einen der Barone als "ehrlos" deklarieren, erklärt er ihn dadurch für "nicht Lehensfähig".
Ob der "Titel/Wappen" bleiben ist (bei Interesse) noch zu klären.
Fakt ist, dass ohne Lehen, kein Geld, keine Armee, keine Söldner, ergo
KEINE FEHDE! :wink:
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Robert Blank
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Beitrag von Robert Blank »

ich persönlich finde es sehr amüsant wie hier verschiedene epochen, rechtsformen usw vermischt werden, und sich alle mühe geben toll zu argumentieren.

fast als wenn jurastudenten bei einer party sind.

:lol:
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat bereits verloren.

Der frühe Vogel fängt den Wurm, die zweite Maus kriegt den Käse.
Eike Busch

Beitrag von Eike Busch »

Robert Blank hat geschrieben:fast als wenn jurastudenten bei einer party sind.
Merkt man etwa, dass ich ein Semester Jura studiert hab :twisted:

@Benjamin:
Ich habe den Artikel von Christian Wodke gelesen. Mehrmals. Mir das vorzuwerfen, dass ich es nicht getan habe, war ein bißchen unsachlich, wobei ich selbst schon mehrfach auf diesen Artikel verwiesen habe.

1. In dem Artikel steht, dass der Lehnsherr sich weigern kann, beim Ableben eines Adeligen dessen Lehen neu zu belehnen. -> Kein Indiz, dass er ihm das Lehen wieder wegnehmen kann, sobald der Adelige damit belehnt wurde.

2. In dem Artikel steht weiterhin, dass Ehrlose nicht "lehensfähig" sind. Im folgenden Satz spezifiziert er seine Aussage sogar noch soweit, dass Mörder nicht "belehnt" werden können. -> Wieder leider kein Indiz dafür, dass man ihm das Lehen wegnehmen kann, zumal er schon vorher damit "belehnt" wurde.
Ausserdem müsste man dann noch erstmal klären ab wann ein Adeliger ein sogenannter "Ehrloser" ist. Vermutlich wenn er etwas Unrechtes getan hat, dafür müsste ihm aber der Prozeß gemacht werden, höchstwahrscheinlich von einem Reichsritter, die, wie ich schon vorher vermutet habe, sich höchstwahrscheinlich um Streitigkeiten innerhalb des Adels kümmern dürften.
Jan Henschel hat geschrieben:denn lindern bedeutet nicht beseitigen.
Da hast du mich! Dass Lindern nicht mit beseitigen übereinstimmt, muss ich eingestehen.


Aber ich muss dir nochmal eine Frage stellen, die ich aber zuerst einmal mit einem Zitat (auch wieder von dir) einleite.
Jan Henschel hat geschrieben:Seine Definition von Not war maßgeblich.
Du wirst mir doch hoffentlich zustimmen, dass ein anderer Adeliger vielleicht eine andere Meinung, sprich andere Definition, haben könnte?

Und wenn dieser andere Adelige sich von der "Notlage" und den "Mißständen" vor Ort, sprich in der Baronie des anderen Adeligen, ein Bild gemacht hat, dann kann dieser Adelige vermutlich versuchen, seine Definition von Not durchzusetzen. Es wurde schon für weniger Kriege geführt.

Ich gebe dir absolut Recht in der Hinsicht, dass Adelige keine netten Menschen sind. Ich kann da aus eigener, wenn auch kurzer Erfahrung als Adeliger sprechen. Immerhin erhielten Teile der Schmutzsumpfer Truppen während ihres Dienstes nur einen Kupfer als Sold. Und das für drei Personen. Aber das ist natürlich OT.
Worauf ich hinaus will, ist die Tatsache, dass jeder Adelige von seinen eigenen Trieben gesteuert wird. Und wenn es zu Revolten der Bauern in Nachbarprovinzen kommen könnte, dann überlegt sich der Adelige natürlich auch, ob er nicht vorher eingreifen sollte, um die Not dieser Bauern zu "lindern", bevor die Bauern in seiner Provinz auch noch auf den Gedanken kommen. Wo kämen wir denn dahin, wenn sich auf einmal die Bauern erheben sollten. Also mal ehrlich!
Und wiedermal OT gesagt, kam es auch auf dem letzten Schwertmeister zu Revolten, da sich dort ansässige Bauern den Schmutzsumpfer Truppen angeschlossen haben.

Natürlich muss man da noch anmerken, dass sich so ziemlich jeder Adelige erhofft, das Lehen des anderen Adeligen als ein weiteres eigenes Lehen zu erhalten.

Wobei ich dann auch schon wieder zu meinem Schluß komme...
Benjamin Mai hat geschrieben:Oder einfach den Schwertmeister Aklon zum scheinbar "jährlichen" Fehdecon machen und den Hauptsinn des Cons ruinieren?
Das war nie mein Sinn, oder vielmehr der meines Adeligen, die Con zu ruinieren. Vielmehr ging es mir (bzw. meinem Charakter) eher darum, dass der ausrichtende Adelige durch einen fähigeren ersetzt wird, so dass ALLE Zuschauer die Wettkämpfe verfolgen können. Und nicht irgendeinem Käfer in den Wälder nachjagen müssen...
Einfach nur dass der Charakter des Barons durch einen anderen Charakter ersetzt wird. Ob Spieler oder NSC ist mir sch...egal. Wobei ein NSC natürlich hinsichtlich der Plotentwicklung etc. sinnvoller wäre.

Ach ja, und ob sieben Reichsritter ausreichen, Recht zu sprechen, muss ich leider erstmal bezweifeln, wenn ich davon ausgehe, dass Aklon mindestens so groß wie das heutige Deutschland ist, und kein Reichsritter über Drachen als Reittier oder benzinangetriebene Kutschen verfügen dürfte. Aber da mach ich mich nochmal schlau...

Edit 19:23: Hab probiert die Frage zu klären, aber sie wurde auch in anderen Threads nicht beantwortet, also belassen wir das. Auf die Stimmigkeit der Welt.

Aber hinsichtlich der Entmachtung des römischen Senats... naja, teilweise richtig. Kei Herrscher im antiken Rom konnte ohne den Senat herrschen, ob nun als Konsul oder Diktator. Er erhielt immer Richtlinien an die er sich halten musste. Ab der Kaiserzeit war der Senat effektiv entmachtet, aber da gab es auch kein Kriegsrecht, da war die Aufgabe des Senats einfach eine andere, nämlich die beratende Rolle.
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Beitrag von Melle Opelka »

Mit stillschweigend dulden meinte Karsten das sie nicht zu ihm kamen und sagten das er das als Reichsritter NICHT dürfte - dies blieb aus, OBWOHL sie auf dem Con waren.(Und nein sie haben nichts besseres zu tun, weil sie a) als Spieler da waren und b) ist genau DAS ihr Job
Also das sehe ich anders, und mich würde da mal interessieren, wie das die Hauptorga selbst sieht. Wie du schon sagst, sie waren als Spieler auf dem Con. Üblicherweise hat ein Con eine Orga, und auf dem Con ist die jeweilige Orga für Regelfragen zuständig und (zumindest sehe ich das so) nicht die evtl. (ALS SPIELER) anwesende Hauptorga.
Abgesehen davon ist diese Regeldiskussion erst nach dem Con entstanden, ich persönlich habe die Entscheidung des Reichsritters erst nach dem Time Out mitbekommen und ich denke, dass das bei vielen anderen auch der Fall war.

zu 2
Wenn es eine zweite Con geben wird, dann wird es vermutlich die gleiche Orga sein, wie bei dem letzten (die Schwertmeisterorga) und NEIN, der Schwertmeistercon soll nicht zum Fehdecon gemacht werden (Ich denke das ich da im Namen der meisten "Schmutzsumpfer" spreche).

Ich frage mich, ob die Tilgener Seite sich auch so vehement gegen eine zweite Con gestellt hätte, wenn der Sieg der Schlacht an Schmutzsumpf gegangen wäre.

Zu der Schutzpflicht, natürlich muß ein Adeliger kein netter Kerl sein (ist es meistens wohl auch nicht). Aber (wie ja auch schon gesagt wurde) er sollte seine Bevölkerung zumindest am Leben erhalten. Was in Tilgen (Propaganda :twisted: ) Gerüchten zu folge, nicht der Fall ist. Ich erinnere mich da an den vorletzten Schwertmeister, wo der Koch aus belanglosen und nicht bewiesenen Gründen zum Tode verurteilt wurde. Nur durch massiven Protest der Gäste (die befürchteten, das Festmahl könnte dann ausfallen), und langwierige Argumentation der Suavispriester wurde ihm dann "nur" die Zunge rausgeschnitten.
Zudem werden ja auch "Gäste" mit horrenden und willkürlichen Steuereintreibungen gestraft. Und bei der eigenen Bvölkerung, die ohnehin vor Hunger kaum "Brot" sagen kann wird gleich doppelt abkassiert.
Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

Jan hat geschrieben:@Torben
Kannst du deine Meinung anhand dieses Satzes auf der Phoenixlarp-Seite noch besser erläutern als mit dem gebetsmühlenartigen Widerholen?
Was ist mit dem Kriegsrecht, welches dann gelten müßte und du überhaupt nicht beachtest? Hast du meinen Vorletzten Beitrag überhaupt ganz gelesen? Anscheinend ja schon, da du meinen letzten Satz so schön zitierst und dabei das wichtigste Wort wegläßt...
Nein kann ich nicht, denn das Argument das ich Gebetsmühlenartig wiederhole ist das einzig passende. Es ist kein Frieden. Punkt. Da gibt es nichts anzufügen oder herumzureden, es herrscht ganz einfach kein Frieden. Das hat auch nichts mit Kriegsrecht zu tun. Welches war denn das wichtigste Wort? Ich habe nämlich mehr als den halben Satz weggelassen....


Jan hat geschrieben:Aber laß uns nicht über mögliche Kosten sprechen, solange es solche Unterschiede wie 600 aklonische Gold Steuern von der reichsten Stadt Aklons und 10.000 aklonisch Gold Entschädigung für ein Fehde zwischen 2 kleinen Provinz-Baronen gibt.
Absolut :lol: Wobei ich aber anfügen muss, dass eine völlig überhöhte Summe (nein, NICHT im 10.000 Gold-Bereich) durchaus sinnvoll sein würde, da damit die Baronie Tilgen auf Jahre hinweg ein gutes Einkommen hat (Monats- oder Jahresraten) und die Baronie Schmutzsumpf effektiv am Boden gehalten wird.
Benjamin hat geschrieben:Und nein sie haben nichts besseres zu tun, weil sie a) als Spieler da waren [...]
Also wenn ich einer von ihnen wäre und das lesen würde wäre ich ganz schön genervt. Hey sie waren als Spieler da und auch eine Hauptorga darf doch wohl mal einfach nur auf eine Con gehen, oder?
Melle hat geschrieben:NEIN, der Schwertmeistercon soll nicht zum Fehdecon gemacht werden
Ach die jährlichen Mordanschläge auf den Baron.... :lol: Aber das waren bis jetzt nicht dieselben Leute, wenn jetzt jemand meckern will. Und dann ist da noch die Tilgener Volksfront...oder war das die Volksfront von Tilgen? :lol:
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
André Lehnert

Beitrag von André Lehnert »

So ich möchte jetzt auch mal was sagen.
Es ist schön sich anzusehen wir ihr euch darüber zerreist was der Reichsritter darf oder nicht darf.
Fact ist er hat es getan. Und ich möchte den kleinen Baron sehen der jetzt zu König Warnulf rennt und ihm sagt :"Dein Reichsritter hat da Schxxxx gebaut."
Ich sehe schon den König der in Anwesenheit seines niederen Adligen einen seiner engsten Vertrauten, nähmlich den Reichsritter der in seinem Namen Recht spricht, seine Armeen anführt und wahrscheinlich regelmäßig bei ihm eine Audienz hat, zur Sau macht.
Ich denke eher nicht.

Also was soll die Diskussion was der Spieler Reichsritter durfte und was nicht er hat es halt getan.
Also die meisten von uns werden niemals erfahren was ein Reichsritter darf und was er nicht darf, denn die meisten werden niemals ein Reichsritter werden.

Nurmalkurzluftgemacht!!
CU André
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