Reichsritter

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seBASTIan s.
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Beitrag von seBASTIan s. »

André Arndt hat geschrieben:So ich möchte jetzt auch mal was sagen.
Es ist schön sich anzusehen wir ihr euch darüber zerreist was der Reichsritter darf oder nicht darf.
Fact ist er hat es getan. Und ich möchte den kleinen Baron sehen der jetzt zu König Warnulf rennt und ihm sagt :"Dein Reichsritter hat da Schxxxx gebaut."
Ich sehe schon den König der in Anwesenheit seines niederen Adligen einen seiner engsten Vertrauten, nähmlich den Reichsritter der in seinem Namen Recht spricht, seine Armeen anführt und wahrscheinlich regelmäßig bei ihm eine Audienz hat, zur Sau macht.
Ich denke eher nicht.

Also was soll die Diskussion was der Spieler Reichsritter durfte und was nicht er hat es halt getan.
Also die meisten von uns werden niemals erfahren was ein Reichsritter darf und was er nicht darf, denn die meisten werden niemals ein Reichsritter werden.

Nurmalkurzluftgemacht!!
CU André
Danke, danke, danke! Du spichst mir aus der Seele... langsam nervt dieses ganze Gezehter, weil ein Spieler in den Augen anderer einen Fehler gemacht hat.
Wenn ich jetzt für jeden Fehler den andere Spieler meiner Meinung nach auf Cons gemacht haben, ein neues Thema öffnen würde, dann wär ich der neue SPAM-König...
Irgendwann ist auch mal genug...
Benjamin Mai

Beitrag von Benjamin Mai »

Ich möchte hier noch einmal klarstellen das ich mit der Aussage die Haupt-Orga war als Spieler da und sollte deshalb etwas sagen nie getätigt hat!
---------------
Ich stellte fest das sie da waren.

Ich stellte fest das sie für Regelfragen zuständig sind.
---------------
Mehr nicht.

Was welcher Adlige wann in welchem Land der Phoenix-Welt darf liegt nunmal im Ermessen der Haupt-Orga :wink:

Im Normalfall würde ich die Disskussion mit dem regelwerk begründen, kann ich aber nicht, weil auf der offiziellen HP(von der Haupt-Orga) ein "Sonderfall" für Aklon beschrieben wird => Der Reichsritter
Genau so wie es scheinbar keine "deutlichen" Regeln für den KÖNIG gibt...

Logik contra Regelfickerei...

1. Der Punkt ist das der Reichsritter leider nicht "präzise" genug umschrieben ist.
Wir wissen nicht "eindeutig" ob er in dieser Entscheidung über/unter der eines Barons steht.

2. In diesem Thread dementiert Melle sogar das ein KÖNIG seinen Baron entmachten kann! Warum? Weil es tatsächlich keinen entsprechenden Passus im Regelwerk/HP gibt...

3. Was soll das eigentlich? Wo steht das ein aklonischer Richter die "Todesstrafe" vergeben darf? Es könnte ja sogar sein, dass selbige irgendwann verboten wurde in Aklon...

Wollen wir das GANZE bitte wieder REALISTISCH betrachten?

DANKE

Sonst macht das hier nämlich überhaupt keinen Sinn!

Mutmassungen sind nunmal keine Beweise...

CU

Benny

PS: Den vergleich mit einem Jurastudenten werte ich jetzt (Kraft meiner eigenen Arroganz) mal als positiv, da ich bisher kein Jurastudium absolviert habe.

@Melle: Ich werte deinen Beitrag das sich "Tilgen nicht so aufregen würde" einfach mal nicht - ICH war nicht da und somit nicht parteisch :wink:
Ich betrachte das ganze von Aussen und vergleiche Aussagen mit Aussagen und dem Regelwerk/HP - Mehr nicht :wink:

PPS: Ich entschuldige mich hiermit bei den Forum-Mods, da mir gerade auffällt das wir gegen die REGELN dieses Forenbereichs verstoßen und bitte beliebiegen Mod den Thread zu schliessen.
Desweitern bitte ich die Teilnehmer diese DISSKUSSION in den Allgemeinen Bereich zu verlegen.
Und den Threadstarter bitte ich diesen Thread erneut hier unter "Welthintergrund" NEU zu eröffen damit die Haupt-Orga ein Statement abgeben kann :wink:
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Melle Opelka
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Beitrag von Melle Opelka »

Er hat es getan, das steht fest und das stelle ich auch gar nicht in Frage.

Die Regeldiskussion, ob er es durfte, ist ja vielleicht für andere Cons nochmal interessant, vielleicht gibt es ja jemanden (Hauptorga ? ), der die Zeit und Lust hat da mal genaue Definitionen oder Gesetze oder was auch immer schriftlich festzulegen, da die Diskussion in diesem Thread ja gezeigt hat, dass es nicht nur um einen Punkt geht, es hat sich ja allgemein die Frage ergeben, was ein Reichsritter oder ein Adeliger nun darf und was nicht.

Aber ganz unabhängig von der Entscheidung des Reichsritter gibt es durchaus Möglichkeiten für ein "Fehde die 2." ohne den Entscheid des Reichsritters in Frage zu stellen.
Da ja, wie es vor dem Con hieß, die Heere, die hier aufeinander getroffen sind, jeweils nur die Speerspitze waren, besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Tilgener Heer auf dem Weg nach Schmutzsumpf ist, und noch keine Information darüber hat, was bei der letzten Schlacht geschehen ist.
Umgekert könnte auch ein Schmutzsumpfer Heer vor den Toren von Tilgen stehen und noch nichts von dem Entscheid des Reichsritters mitbekommen haben. (Ein Bote braucht ja nunmal auch eine Weile und auf dem Weg kann viel passieren)

Außerdem, wer sagt eigentlich, dass eine Fortsetzung der Fehde von Schmutzsumpfer Seite ausgehen muß. Da ich von den beiden Baronen noch keine Stellungnahme gehört hab, besteht doch durchaus die Möglichkeit, dass sich Reinholt von Tilgen dazu entschließt, nach der ersten gewonnenen Schlacht und einem Fuß in der Tür Schmutzsumpf und Igor von Zorn nun ganz den Gar aus zu machen.
Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

Basti hat geschrieben:weil ein Spieler in den Augen anderer einen Fehler gemacht hat.
Es geht nicht darum, ob ein Fehler gamcht worden ist. Das ist mir momentan völlig schnuppe. Wenn das was Karsten getan hat IT nicht rechtens war ist das vollkommen egal, denn welcher Charakter weiß das schon, bzw. welcher wäre so dumm einem REICHSRITTER zu wiedersprechen? Und selbst wenn, was dann? Hassen wir ihn jetzt alle? Schwachsinn. Es ist einfach eine OT Diskussion darüber was Reichsritter wann dürfen. Genau wie z.B. der Thread "Ritter" ist es eine Frage an die Hintergrundwelt. Was aus dem Thread geworden ist....naja blubb.
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
André Lehnert

Beitrag von André Lehnert »

@Torben: Das hört sich aber nicht so an als ob es euch allen Schnuppe wäre ob der besagte Reichsritter auf dem Fehde Con ein Fehler gemacht habt. Schließlich zieht sich diese ganze Diskussion genau an diesem Punkt hoch.
Ihr wollt darüber Diskutieren was ein Reichsritter darf und was er nicht darf. Also mein Vorschlag lass dich zum Reichsritter schlagen und frag die Hauptorga was für rechte und pflichten du nun hast. Diskussion beendet. :twisted:
Es ist schonganz gut so das nicht jeder weiß was der Reichsritter nun darf und was nicht, im Mittelalter wußte der Bauer auch nur, der Ritter da wohnt da auf der Burg das ist sein Land was ich bestelle und wenn er sagt spring frag ich nur wie hoch. Darf er das nun?? Keine Ahnung er ist stärker als ich also mach ich das.
CU Andre
Ich glaube ich hab den "Sinn" dieser Diskussion noch nicht ganz verstanden! Kann mich jemand bitte aufklären??
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seBASTIan s.
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Beitrag von seBASTIan s. »

Ich verstehe es auch nicht mehr. Das einzige was ich aus den letzten Posts rausbekommen habe, ist das sich einig Leutchen an einer Sache hochziehen, die es nicht wert ist so breitgetreten zu werden.
Ich frag ja auch nicht "durfte der Dämon einen Dämon beschwören?" oder was weiß ich nicht...
Ich hab das Gefühl das die Diskussion schon lange nicht mehr darauf auszielt was wer darf, sondern warum eine Gruppe auf einem bestimmten Spiel "verloren" hat.
Von mir aus kann die ganze Diskussion auf Eis gelegt werden, bis es mal wieder ein paar qualifizierte Fragen und Antworten gibt, und nicht alles so "gebetsmühlenartig" wiederholt wird :!:
Zuletzt geändert von seBASTIan s. am So 20. Mai 2007, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
Daniel Russmann

Beitrag von Daniel Russmann »

Ich weiß es, ich kenne den Grund der Diskussion!
erzähle ich euch nachher!
Daniel
PS : Noch 3 bis4 Std Geduld ! -
Eike Busch

Beitrag von Eike Busch »

Ich könnte jetzt auch nen Grund für meine auf einmal starke sonst so leidenschaftslose Diskussionsfreudigkeit geben, aber ich glaube, ich warte noch.

Kriegen wir nen Countdown?

Büddeeeeeeeeeee!
Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

Da ist man mal eine Zeitlang nicht da weil man denkt das Thema sei tot....


Zur Klärung: Klar ging es auch mir am Anfang um den Gedanken Karsten habe einen fehler gemacht. Doch bereits als ich diesen Thread eröffnet habe war mir der Punkt egal. Nicht egal in dem Sinne ob ein Reichsritter das darf oder nicht, sondern egal ob Karsten einen Fehler gemacht hat. Ich wollte in diesem Thread eigentlich nur wissen was die Reichsritter wann eigentlich dürfen und wo sie stehen. Denn sollte ich jemals wieder einen Adeligen spielen fände ich gerade solche Sonderstände höchst interessant alleine um zu wissen was meine Rechte und Pflichten diesen gegenüber sind. Also noch mal: Fehler oder nicht Fehler? Blubb. Egal.
Basti hat geschrieben:Ich hab das Gefühl das die Diskussion schon lange nicht mehr darauf auszielt was wer darf, sondern warum eine Gruppe auf einem bestimmten Spiel "verloren" hat.
näää darüber haben wir uns schon genug beschwert ;-)
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
Michael B.
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Beitrag von Michael B. »

Ich hatte mir alles auf der ersten Seite durchgelesen und dann die zweite überflogen. Ich möchte mich nicht festlegen, ob der Reichsritter im Rahmen gehandelt hat oder nicht, sondern mich grundsätzlich zum Reichsritter äußern. Dabei bediene ich mich der Vorlage der Reichsritte vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen.

Ich finde es sehr schade, das es weder auf der Homepage oder in der PhönixWiki mehr Infos dafür gibt.

Also ...

Man hatte mir auf dem Tulderon erzählt, dass es wohl sieben oder acht Reichsritter gibt. Der Titel eines Reichsritters ist an sich kein Adelstitel, sondern gleicht mehr einem Beamtentitel oder einem Privileg, dass Adeligen verliehen wird die hoch in der Gunst des Königs stehen. Dieser Titel befähigt den Adeligen als Stellvertreter des Königs zu fungieren. In der Regel in Kriegs- wie auch Friedenszeiten.

Ich habe den Text von Phönix-LARP auch so gedeutet, dass es heißen soll, dass die Reichsritter NICHT NUR in Friedenszeiten Recht sprechen, sondern immer! Nur wenn es Krieg ist und die Kacke am dampfen, dann werden diese Reichsgenerelle an der Front stehen und nicht durch Aklon gurken und gucken, ob alles seinen rechten Gang hat.

Zur Rechtslage in Aklon: Aklon ist ein Feudalstaat mit einer Lehensmonarchie. Das heißt der König ist der Herrscher des Landes. Um das Land verwalten zu können, vergibt er Lehen an Leute denen er traut oder die sich ihm gegenüber beweisen. In der Regel sind das Verwandte oder Männer die sich im Krieg oder anders wo bewiesen haben.

Nehmen wir mal an, das es sieben oder acht Herzöge gibt. Bestimmt irgendwie verwandt mit dem König oder waren es bestimmt einmal.

Aklon ist groß, also verleihen sie weitere Teile ihres Landes an Fürsten.

Diese verleihen es wieder an Grafen, diese an ihre Freiherren und diese an ihre Ritter.

Ein Graf ist zum Beispiel den Gesetzen des Königs, dessen Willen und dem Willen seines Fürsten gegenüber verpflichtet. Der Graf und der Fürst können ganz gut miteinander. Aber der Graf ist ein Arsch und läßt seine Schutzbefohlenen in seiner Grafschaft schmachten. Weil der Graf aber verdammt viele Steuern einnimmt und dem Fürsten immer ein bisschen was extra zusteckt, sieht der Fürst über das Elend der Menschen in seiner Grafschaft hinweg. Irgendwann hört der König davon und ist empört! Jetzt hat er vier Möglichkeiten:

1. Er sammelt seine Leibgarde und besucht den Graf mal eben selbst! (sehr unwahrscheinlich)

2. Er besucht oder schreibt dem Herzog des Fürsten, dem der Graf untersteht, er solle die Missstände beheben. (wahrscheinlich, aber langwidrig)

3. Er besucht oder schreibt dem Fürsten des Grafen, er solle sich um seinen Grafen kümmern. (könnte klappen, muss aber nicht - immerhin zahlt der Graf gut, der Fürst braucht das Geld und es könnten unnötige Spannungen entstehen ... außerdem könnte das sehr, sehr lange dauern)

4. Er entsendet seinen Reichsritter für das zuständige Herzogtum mit seinem Regiment, auf das dieser den Grafen zur Rede stellt und mit ihm widerfährt, wie es ihm richtig erscheint. (sehr wahrscheinlich)

Es gibt keine Garantie dafür, das ein Graf oder Fürst sich nicht jeder Zeit gegen ihren König wenden können. Ein schwacher König muss mitunter auf die Wünsche eines Herzogs eingehen, wenn diese starke Lehen besitzen mit vielen wehrhaften Rittern die eine größere Sympathie die Herzog gegenüber hegen als dem König. Insofern denke ich auch das in dem von mir oben erwähnten Beispiel der Graf seines Lehens enteignet wird und man den Fürst vielleicht sogar strafen wird, weil er seine Grafschaft so arg vernachlässigt hat.

Ein anderes Beispiel, um die Funktion eines Reichsritters zu verdeutlichen, wobei ein Reichsritter nicht immer ein Ritter sein muss. Es kann sich dabei ebenso um einen Freiherrn oder Grafen handeln, allerdings muss man beachten, dass je größer ein Lehen ist, man mehr Zeit braucht um es ertragreich zu bewirtschaften (zu lassen):

Sir Wichtig, Ritter und Protektor von Guthügel und Freiherr zu Rechtstadt ist ein Reichsritter Aklons. Er hat sich tausend mal bewährt in der Schlacht und dem König sogar einen Splitter der Smaragdtafel geschenkt. Dafür wurde er mit dem Kronlehen Rechtstadt beschenkt, wurde Freiherr und Reichsritter. Und obwohl er nur Freiherr ist, würde er auch ohne den Titel eines Reichsritters keinem anderen Adeligen Aklons unterstehen, weil er dem König durch das Kronlehen direkt untersteht.

Der einzige Nachteil: Er dürfte alles was den Titel eines Graf und mehr hat nicht zum Duell fordern.

Zumindest kommt Sir Wichtig (er ist Reichsritter) zu einem Turnier, dort hört er von den der Fehde zwischen zwei Grafen. Graf Großburg und Graf Kleindorf. Weil er die Länderein gut kennt und meint auch die beiden Grafen als Hitzköpfe einzuschätzen, läßt er königliches Recht sprechen und befiehlt den Grafen die Fehde zu beenden - im Namen des Königs von Aklon! Hofft er doch so, unnötiges Blutvergießen weiter vermeiden zu können. Ob sich die Grafen daran halten ist ihre Sache, schön dumm wären sie, wenn sie es nicht täten. Weil sie dann gegen einen königlichen Erlaß verstoßen.

Nachdem der Rechtsspruch verkündet wurde, beginnt nun die eigentliche Arbeit: Der Reichsritter muss verhandeln mit den Grafen, dem König Bericht erstatten, evtl. mit Sanktionen gegen die Grafen drohen, sollten sie den Aufforderungen nicht nachkommen, ein Duell arrangieren um den Disput ein für alle mal zu klären usw.

Es kommt oft vor, das Adelige sich bekämpfen in der Hoffnung so an die Länderein des anderen ran zu kommen. Wo das keinen Sinn macht sind Kronlehen, weil diese direkt vom König und auch nur vom König an Männer (und deren Nachkommen) verliehen werden.

Sollte also Graf Kleindorf von Sir Wichtig angepisst sein und meint sich an ihm rächen zu müssen, indem er mit seinen Ritter Sir Wichtigs Länderein und die Stadt Rechtburg angreift, dann greift er damit auch Sir Wichtig und den König an. Sowas nennt man Hochverrat und wird nach der Enteignung mit dem Tode bestraft. :wink:

Vielleicht hilft das ja als Beispiel auch das alte Thema zu klären. Reichsritter sind zumindest Adelige mit einem hohen Maß an Amtsgewalt und als direkte Vertreter des Königs stehen sie sogar über einem Herzog ... theoretisch zumindest. Und wie gesagt ... ein Reichsritter der alleine reist, ist noch immer ein Reichsritter, aber einer der den Willen seines Königs wohl nur schwer umsetzen kann.

PS. Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts! :lol:
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