Feedback: Die Fehde

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Benjamin Mai

Beitrag von Benjamin Mai »

Hallo? :shock:

Aklon vs Hadran = KRIEG

Schmutzsumpf vs Tilgen = FEHDE

Seit wann ist Aklon den im Krieg mit Schmutzsumpf oder Tilgen?

Die Reichsritter haben das Recht für den König zu sprechen -
Scheinbar haben wir Frieden :wink:

Wenn wir im Krieg wären, wäre der Reichsritter bei den Soldaten an der Front und nicht bei einer Fehde zugegen, oder? :wink:

Oder willst du ihn jetzt der Fahnenflucht bezichtigen? :shock:

:lol: :lol: :lol:
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Melle Opelka
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Beitrag von Melle Opelka »

Na ja, zum "Sinn" des Fehdecons. So weit ich das vor dem Con mitbekommen habe (teilweise natürlich auch Gerüchte) stand schon eine ganze weile vor dem Con fest, das es voraussichtlich noch einen zweiten Fehdecon geben soll, der je nach Verlauf der Schlacht an diesem Tag entweder in Schmutzsumpf oder in Tilgen stattfinden soll. Und das wurde dann auch bei der Orgaansprache (zumindest auf der Seite wo die Schmutzsumpfleute eingescheckt haben) so gesagt.
Ob nun ein Reichsritter eine Fehde für beendet erklären kann ist vielleicht eine etwas schwierige Frage. Historisch könnte es ein Ritter wohl nicht (entnehme ich mal so dem was ich gehört habe) Aber ein Reichsritter in der Phönixwelt ist ja nun keine historische Figur und wesentlich mächtiger als ein gewöhnlicher Ritter.
Allerdings haben 2 Adelige das RECHT eine Fehde zu führen, so wie beisspielsweise 2 Ritter das Recht haben sich zu duelieren. Und bislang hat noch keiner der Barone stellung daszu genommen.
Benjamin Mai

Beitrag von Benjamin Mai »

Du vergisst nur das Detail das der Reichsritter im namen des Königs spricht :wink:

Beide Baronien sind Teil von Aklon!

Wenn der König sagt es ist Schluss, dann ist das so!

Er hat ja auch das Recht mal eben den Baronen das Lehen und den Adelsstand zu entziehen, wenn ihm danach ist :wink:

Wir reden hier von Feudalismus und nicht von zwei Winkeladvocaten die Gesetzesurkunden welzten und diskutieren...
Zuletzt geändert von Benjamin Mai am So 13. Mai 2007, 00:00, insgesamt 1-mal geändert.
Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

Naja eine Fehde ist aber auch nicht etwas was man als Frieden bezeichnen kann.

Irdisch war es übrigends so, dass Fehden ausgesetzt werden konnten, siehe Landfrieden und Gottesfrieden. Eine Fehde ist ja im Grunde ein Krieg innerhalb eines Landes, sozusagen eine Prügelei innerhalb einer Familie. Insofern kann man eigentlich nicht wirklich von Friedenszeiten sprechen, auch wenn das Land keinen Krieg führt.

Mal eine andere Frage: was ist jetzt eigentlich zwischen Hadran und Aklon? Ist immer noch Krieg? Wäre ja für die Sache mit dem Reichsritter interessant ;-)
Du vergisst nur das Detail das der Reichsritter im namen des Königs spricht
Mit der Aussage könnte man auch begründen, dass ein Reichsritter Herzöge absetzt und Kriege erklärt. Und auch im Feudalismus gibt es Gesetze die von den Herrschenden geachtet werden, z.B. weil sie Gotteswerk sind.
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
Benjamin Mai

Beitrag von Benjamin Mai »

Na ja - Aklon hat die eroberten Terretorien ins "Urs Sanctum" verwandelt und Hadran seine Truppen an seine (neuen) Grenzen zurückbeordert...

Waffenstillstand seit ein paar Jahren.

Das nenne ich (an die Historie angelehnt) schon Frieden... :wink:
Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

Das nenne ich (an die Historie angelehnt) schon Frieden
Nicht solange der Krieg nicht offiziell für beendet erklärt wird. Solange ist es "nur" ein Waffenstillstand der jederzeit von beiden Seiten beendet werden kann.
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
Benjamin Mai

Beitrag von Benjamin Mai »

Es gibt kein mir bekannten "offiziellen" Aussagen wie der Zustand seit der Schlacht am Schattenhorn (5019) nun sei...

Ich gehe aber mal davon aus das der Reichsritter(Karsten Dallmeyer); seines Zeichens selbst Phönix-SL/Fyrlefanz-Orga) schon weiß was er tut :wink:
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Melle Opelka
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Beitrag von Melle Opelka »

OK, wir befinden uns in einer Fantasywelt, daher kann ich natürlich nicht sicher sagen, dass das was ich nun schreibe hier auch greift, da der König von Aklon ja auch sehr mächtig ist (halt ein Fantasy König).
Wenn wir nun aber mal in die Historie gehn, kann ein König einem Baron wohl das Land nehmen (wenn er einen Grund sieht, das zu tun), aber so weit ich weiß kann er ihm (in einem Feudalsystem, wie du sagst) nicht (ohne weiteres) den Adelstitel nehmen, und er kann auch nicht so einfach eine Fehde beenden.
Natürlich kann der König Gesetze erlassen, die eine Fehde illegal machen (Landfrieden), was allerdings soweit ich weiß in Aklon nicht der Fall ist. Nun ist doch mal wirklich die Frage, welche Rechte haben in Aklon die Adeligen und welche Rechte hat der König, denn hier gehen anscheinend die meisten davon aus, dass der König alles kann und darf, was rein faktisch, historisch gesehen nicht der Fall ist.
Also die erste Frage, die vielleicht mal eine Orga beantworten sollte, ist, hat der König das Recht eine Fehde zu beenden?
Und die zweite Frage (die sich eigentlich aus der Antwort der ersten ergibt) Hat ein Reichsritter das Recht eine Fehde zu beenden?
Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

Ohne mich da jetzt auf irgendwelche Quellen zu verlassen würde ich tippen, dass der König wohl alles tun könnte, sich aber an die Gesetzte die auch ihn einschränken hält, da diese von Ultors Gnaden gegeben sind. Mal so rein geraten ;-)
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
Benjamin Mai

Beitrag von Benjamin Mai »

Deine Historienbeispiele sind nicht ganz richtig...
Sie beziehen sich

a) auf höhere Adlige(Fürsten/Herzöge) und NICHT auf Barone(niederer Adel)

b) war der Deutsche Kaiser(Heiliges Römisches Reich deutscher Nationen) ein "gewählter" Herrscher - > Die wichtigen Fürsten/Herzöge haben ihn unterstützt.

Verbinden wir nun diese Tatsachen mit der etwas "einfacher gestrickten" Welt von Phönix:

Hier herrscht der König von Aklon absolut...

Sein Wort ist Gesetz!

Und Christian Wodke hat in einem anderen Tread deutlich gesagt das er jedem Adligen sein Lehen nehmen kann!(Welthintergrund - Lehensvergabe, -vererbung*)

Dazu die Aussage von der HP das der Reichsritter im Namen des Königs Recht spricht...

Ich sehe da keinen Disskussionsspielraum :wink:

*: Ein tread der von Senior Freytag im übrigen ins Leben gerufen wurde... :lol:
Zuletzt geändert von Benjamin Mai am So 13. Mai 2007, 00:31, insgesamt 1-mal geändert.
Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

Hier liegt aber ein Fehler in der Formulierung vor:

Die Reichsritter sprechen RECHT im Namen des Königs, das bedeutet nicht, dass ihr Wort das Wort des Königs ist. Will sagen sie KÖNNEN Leute zum Tode verurteilen, was ein einfacher Ritter oder Baron nicht kann (Der muss den Fall nämlich an den König überstellen). Ein Reichsritter steht immer noch unter einem Herzog oder Grafen, es wäre auch ganz schön dumm von einem absolutistischen König andere Leute, und seien sie noch so vertrauenswürdig, in seinem Namen und mit seiner Zunge sprechen zu lassen, ihnen im Endeffekt seine Privilegien zu übertragen.
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
Benjamin Mai

Beitrag von Benjamin Mai »

...in Abwesenheit eines Richters.

Also das ein Richter vor Ort war, wäre mir neu :wink:

Fakt ist er konnte und hat!

Er war im Recht!

JETZT muss er sich nur gegenüber dem König für das in Ihn gesteckte Vertrauen "rechtfertigen"...

Wenn der König von Aklon den "Richtspruch" vom Reichsritter wieder aufhebt, wäre das etwas anderes... :wink:
Eike Busch

Beitrag von Eike Busch »

Dies ist meine persönliche Meinung, und nicht die Schmutzsumpfs. Oder die von einem meiner Charaktere!
Benjamin Mai hat geschrieben: Verbinden wir nun diese Tatsachen mit der etwas "einfacher gestrickten" Welt von Phönix:

Hier herrscht der König von Aklon absolut...

Sein Wort ist Gesetz!
Nein! Wie man auf der phoenix- Seite deutlich erkennen kann, handelt es sich bei Aklon um einen "klassischer Feudalstaat hochmittelalterlicher Prägung". Der Absolutismus wurde jedoch erst viel später ins Leben gerufen, nämlich im Spätmittelalter. Selbst die Könige in Frankreich oder England hatten im Mittelalter nicht die absolute Macht, ich nenne hier nur einmal die Magna Charta. Gut, kein gutes Beispiel, aber ein Beispiel.
Benjamin Mai hat geschrieben: Und Christian Wodke hat in einem anderen Tread deutlich gesagt das er jedem Adligen sein Lehen nehmen kann!(Welthintergrund - Lehensvergabe, -vererbung*)

Dazu die Aussage von der HP das der Reichsritter im Namen des Königs Recht spricht...
Ich habe mir die Freiheit genommen, diesen Artikel zu lesen. Und dort steht in keinem einzigen Wort geschrieben, dass der König einem Adeligen das Lehen wieder nehmen kann. Er kann der Vererbung NICHT zustimmen, aber dies ist etwas deutlich anderes als WEGNEHMEN.

Zum Thema Frieden... Hmm... Schwer zu sagen, eigentlich würde ich ja schon sagen, dass nach was weiß ich wievielen Jahren Waffenstillstand Frieden herrscht, aber kann es eigentlich Frieden zwischen Hadran und Aklon geben. Frieden ist auch ein Vertrag. Dafür müssen sich beide Parteien getroffen, sich an einen Tisch gesetzt und diesen Frieden unterzeichnet haben. Kann sich ein aklonischer Reichsritter, immerhin Ultorianer, mit einem Hadraner, höchstwahrscheinlich Malagit, an einen Tisch setzen und einen Frieden aushandeln?
Ich hoffe doch mal nicht! Was wären das für Ultorianer, die Frieden mit Hadranern schließen, aber die Nutzung der Kraft von Ogern verdammen.

Da auch kein Frieden herrscht... Schade, aber auch. Scheint so, dass der Ritter nicht mal das Recht hatte, Recht zu sprechen. Ups!
:cry:

Es tut mir Leid, dass ich mich hier jetzt als Regelficker aufspielen musste, aber so bin ich nun mal, und wenn Regeln einfach anders ausgelegt werden, läuft mir das zuwider.
Call me Pfennigfuchser.
Torben Freytag
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Beitrag von Torben Freytag »

Auch interessant wäre dafür wo ein Reichsritter steht. Jeder Adelige kann, wenn kein Richter da ist, Recht sprechen. Es war auch zum Beispiel ein Baron da. Steht ein ReichsRITTER über einem Baron?

Und nur um es noch einmal zu wiederholen: Es besteht ein deutlicher Unterschied zwischen "Waffenstillstand" und "Frieden" Einmal aus Wiki genommen udn aus dem Kontext herausgerissen:
Wiki hat geschrieben:Es ist trotzdem nicht vergleichbar mit einem Friedensvertrag, der für gewöhnlich im Anschluss an einen Waffenstillstand über Monate oder Jahre ausgehandelt werden kann. Der Kriegszustand bleibt bis zum Abschluss eines Friedensvertrags aufrechterhalten.
Sooo nach ein bisschen Suchen habe ich den entsprechenden Ausschnitt gefunden.


Fünftes Kapitel. Waffenstillstand

Art. 36 [Folgen des Waffenstillstandes; Aufnahme der Kampfhandlungen]
Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen, doch nur unter der Voraussetzung, daß der Feind, gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandes, rechtzeitig benachrichtigt wird.



Art. 37 [Allgemeiner und örtlicher Waffenstillstand]
Der Waffenstillstand kann ein allgemeiner oder ein örtlich begrenzter sein. Der erstere unterbricht die Kriegsunternehmungen der kriegführenden Staaten allenthalben, der letztere nur für bestimmte Teile der kriegsführenden Heere und innerhalb eines bestimmten Bereichs.



Art. 38 [Bekanntmachung]
Der Waffenstillstand muß in aller Form und rechtzeitig den zuständigen Behörden und den Truppen bekanntgemacht werden. Die Feindseligkeiten sind sofort nach der Bekanntmachung oder zu dem festgesetzten Zeitpunkt einzustellen.



Art. 39 [Beziehungen zur Bevölkerung und zum Gegner]
Es ist Sache der abschließenden Parteien, in den Bedingungen des Waffenstillstandes festzusetzen, welche Beziehungen etwa auf dem Kriegsschauplatze mit der Bevölkerung und untereinander statthaft sind.



Art. 40 [Verletzung des Waffenstillstandes]
Jede schwere Verletzung des Waffenstillstandes durch eine der Parteien gibt der anderen das Recht, ihn zu kündigen und in dringenden Fällen sogar die Feindseligkeiten unverzüglich wieder aufzunehmen.



Art. 41 [Verletzung durch Privatpersonen]
Die Verletzung der Bedingungen des Waffenstillstandes durch Privatpersonen, die aus eigenem Antriebe handeln, gibt nur das Recht, die Bestrafung der Schuldigen und gegebenen Falles einen Ersatz für den erlittenen Schaden zu fordern.
gefunden hier: http://www.geschichtsthemen.de/haager_l ... rdnung.htm
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
Karsten Dallmeyer
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Beitrag von Karsten Dallmeyer »

Hallo Ihr Lieben ...

Die Reichsritter sind in Aklon die Stellvertreter und die Leibgarde des Königs. Dies geht so weit, dass man sagen kann: Wer einen Reichsritter angreift, greift den König selbst an. Im Krieg kommandieren die Reichsritter die Reichsgarde, fungieren also als Generäle Aklons.

Die Reichsritter sind in der Adelshierachie einfache Ritter. Jedoch haben sie umfangreiche Vollmachten. Dazu gehört unter anderem im Namen des KÖNIGS Recht zu sprechen, d.h. nur noch der König selbst könnte die Entscheidung eines Reichsritters revidieren.

Über dem König selbst steht nur Ultor.

Nur mal so nebenbei erwähnt, hat die Orga eh immer das letzte Wort. Und weiterhin, auch wenn ich es albern finde es zu erwähnen, war auch die "HauptOrga" in Person von Christan und Frank anwesend.

Liebe Grüße ... Karsten
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