Töten ohne Waffenfertigkeit

Fragen, Anmerkungen und Interpretationen zum Phönixlarp-Regelwerk
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Christian Wodke

Beitrag von Christian Wodke »

Die Schlägereiregeln sind eine AMBIENTEregelung, die für die Kneipen in Tulderon entwickelt wurden, nicht um einen Ohnmächtigen im Schlamm zu ersaufen oder sonstwie was zu reißen, ohne Punkte dafür ausgeben zu müssen (abgesehen von den Waffenfertigkeiten, die ich mir ja aber kaufen, um Waffen zu benutzen und nicht um in der Kneipe der Hecht zu sein, das ist nur ein Nebeneffekt).

Der 1 LP Schaden wird sowieso mit der nächsten Regelerrata oder zumindest dem nächsten Regelwerk gestrichen, da ständig versucht wird mit der Regelung im Kampf was zu reißen.

Was Waffenfertigkeit, aber keine Waffe angeht: Pech, aber wir haben keinen körperlichen Kampf.

Was fehlende Waffenfertigkeiten angeht: Jan's Erklärung ist ziemlich gut, denn es ist gar nicht so einfach jemanden einfach abzustechen, es sei denn ich wurde dafür ausgebildet oder habe es in der harten Schule des Lebens lernen müssen. Dann habe ich aber auch eine Waffenfertigkeit.

Mit anderen Worten:

Ein Charakter mit 0 LP (in der Regel ohnmächtig) kann

a) nicht mit "Schlägerei"
b) nicht ohne Waffe, aber mit Waffenfertigkeit
c) nicht ohne Waffenfertigkeit, aber mit Waffe

umgebracht werden. Das man es können müsste ist hierbei zweirangig, dafür haben wir ein Punktesystem und klare Regelmechanismen.
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Heiko Weber
Herzog
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Beitrag von Heiko Weber »

Um das Ganze abzurunden und die Fragerei zu beenden (könnte ich nicht dann doch?)

Das Szenario ist wie geschaffen, eine Waffenfertigkeit durch Selbststudium zu erlernen. Da liegt vor mir, dem ahnungslosen Blödel, der keine Waffenfertigkeit hat (alternativ der alle Waffenfertigkeiten bis auf kurze Waffen hat), mein Erzfeind.

Er ist gestürzt, bewusstlos und hat einen Dolch verloren.
(Hier natürlich die Frage darf ich den ohne Stehlen nehmen, nein, es ist kein Raub, weil der neben Ihm liegt) Also nehm ich den Dolch an mich und zieh mir die 12 EP ab weil ich mir grade Stehlen beigebracht hab, war ja gar nicht so schwer, er hat nichts gemerkt.

Jetzt nehm ich den Dolch und fang an an dem Typen rumzuschnitzen bis es mir zu blöde wird, ich die 6 EP ausgeb und eindlich eine Stelle finde an der es weh tut (z.B. nicht die Schuhe).
Durch den Schaden wacht der schlafende Typ auf, und haut mir den Pesthauch um die Ohren.
Ende der Geschichte

Gruß Heiko

@Oliver Du schrobst:
Sven was du sagst ist blödsinn...
Denn entweder kann man jeden bewusstlosen Charakter mit raufen töten. Oder man hält sich an das Technikum des Regelwerks was besagt das du mehr Raufenpunkte brauchst als dein Gegner. Von daher würden dir auch keine zwei Waffenfertigkeiten helfen, wenn dein Erzfeind mehr Waffenfertigkeiten besitzt als du...
Während Sven schrob:
Nee, kannst du nicht. Um im Waffenlosen Kampf (Schlägerei) Schaden anzurichten, brauchst du nämlich mindestens zwei Waffenfertigkeiten.
Oliver bitte nimm Dich mal ein wenig zurück, solche Worte wie "Blödsinn" helfen der Diskussion wenig.
Sven hat Recht, Du hast Ihn nur nicht verstanden. Du benötigst mindestens 2 Waffenfertigkeiten um einen Prügelpunkt zu haben.
[Editiert von Heiko]
Andererseits hast auch Du recht, weil Regeltechnisch muß man einen besseren Prügelwert als der (bewustlose) Gegner haben.
Zum Thema Prügeln hat Christian dann ja alles klargestellt.

Gruß Heiko
Zuletzt geändert von Heiko Weber am Fr 28. Jan 2005, 20:42, insgesamt 1-mal geändert.
Das beste an meinem Job ist der Drehstuhl!
Chris Fraschak

Beitrag von Chris Fraschak »

Zum Thema Selbststudium steht im Regelwerk, daß man keinen Lehrmeister braucht, dafür aber doppelte EP ausgeben muß und NUR zwischen den Cons etwas im Selbststudium erlernen kann. Also kein spontanes Selbstudium, wir sind ja nicht in der Matrix ;-)
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Oliver Haag
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Beitrag von Oliver Haag »

Danke Chris das wollte ich auch schon schreiben.

@Jan
Lass das lieber ruhig weg ich weiß ja das du mich magst :wink:
Außerdem habe ich eigentlich nie beabsichtigt mich auf deine Aussage zu beziehen, wenn es so klang tut es mir leid ich habe mich eigentlich nur auf Heikos Beitrag bezogen (töten muss gelernt sein) und wollte dafür sorgen das Christian bis dato unvollkommene Regel durch punkt b vollständig wird. Das ist jetzt geschehen und ich bin zufrieden (Vorher war die Regel zu schwammig und man hätte das Regelwerk ausnutzen können, dass ist jetzt nicht mehr möglich)
Und da diese Regeln alle in diesen Beitrag entstanden sind hielt ich es nur für vernünftig wenn sie auch hier geklärt werden. Aber vom Prinzip her hast du Recht, sie sollten wirklich in mehrere Themen aufgeteilt werden.
Christian Wodke hat geschrieben: Was fehlende Waffenfertigkeiten angeht: Jan's Erklärung ist ziemlich gut, denn es ist gar nicht so einfach jemanden einfach abzustechen, es sei denn ich wurde dafür ausgebildet oder habe es in der harten Schule des Lebens lernen müssen. Dann habe ich aber auch eine Waffenfertigkeit.
Christian es war glaube ich Heikos Erklärung...
Wobei ich anmerken muss das du ja eine Ausbildung mit einer Waffenfertigkeit hast und dir somit töten nicht alzu schwer fallen dürfte. Aber da du die Prügelregeln überarbeitet hast gibt es dort keine Kritikpunkte mehr und sämtliche Unklarheiten sind beseitigt.

Heiko Weber hat geschrieben: Oliver bitte nimm Dich mal ein wenig zurück, solche Worte wie "Blödsinn" helfen der Diskussion wenig.
Sven hat Recht, Du hast Ihn nur nicht verstanden. Du benötigst mindestens 2 Waffenfertigkeiten um einen Prügelpunkt zu haben.
Mehr hat er nicht geschrieben, bitte lese sorgfältiger.
Zum Thema Prügeln hat Christian dann ja alles klargestellt.

Gruß Heiko
Heiko ich fühle mich durch deine Worte beleidigt. Zeig nicht immer mit den Finger von oben auf andere Leute! Außerdem kenne ich die Prügeln Regeln wie du aus meiner Antwort hättest erfahren können. Und ich habe Sven sehr gut verstanden nur es war uninteressant, da ich niemals gesagt habe das ich nur eine einzige Waffenfertigkeit besitze, ich habe lediglich als Beispiel gesagt: "Ich besitze Kurze Waffen"
Aber da Sven dieses Prügelbeispiel gebracht hat, habe ich es gleich aufgegriffen und versucht alle Möglichkeiten herauszustellen.
Z. B. Bewusstloser besitzt einen höheren Prügelwert wer gewinnt?
Ich hoffe das reicht dir als Begründung, ansonsten unterhalte ich mich gerne auch privat mit dir,


@Sven
Sollte ich dich beleidigt habe tut es mir leid, ich wollte lediglich beide Seiten der Münze zeigen.
"All dies ist schon einmal geschehen und all dies geschieht irgendwann wieder..."
Freundschaften sind die Basis! gez. Zwiebelmann

Lasst euch nicht von meinem Rang beeinflussen, er wurde mir vom Großinquisitor persönlich verliehen!
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