Leben im Tode gegenzaubern?

Fragen, Anmerkungen und Interpretationen zum Phönixlarp-Regelwerk
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Marius Anhorn
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Leben im Tode gegenzaubern?

Beitrag von Marius Anhorn »

Einfache frage:
Kann man ein "Leben im Tode" gegenzaubern wenn der Magier der ihn gesprochen hat tod ist d.h. er auf sein wiederauferstehen wartet?
Ich bin nicht die Signatur ... ich putze hier nur... ;(
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Marcus Rödiger
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Re: Leben im Tode gegenzaubern?

Beitrag von Marcus Rödiger »

Marius Anhorn hat geschrieben:Einfache frage:
Kann man ein "Leben im Tode" gegenzaubern wenn der Magier der ihn gesprochen hat tod ist d.h. er auf sein wiederauferstehen wartet?
Meine Meinung:
Einfache Frage, einfache Antwort.
Nein, kannst Du nicht.
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Tobias Melz
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Re: Leben im Tode gegenzaubern?

Beitrag von Tobias Melz »

Warum denn nicht?

Angenommen du hast das Wissen, dass sich der Schwarzmagier in Kürze erheben könnte, dann würde ich doch nach Möglichkeit gleich Handeln...
Den Toten in die Sonne zu tragen erscheint mir da ziemlich plump...
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Simon K.
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Re: Leben im Tode gegenzaubern?

Beitrag von Simon K. »

Es wäre tatsächlich mal relevant, auf dem NH5 war dies nämlich der Fall.

Dort wurde das von der Orga so gehandhabt, solange sich der Magier nicht wieder als Nachtmahr erhebt, liegt der Spruch auf dem Spieler. Also in diesen Fall wäre der Gegenzauber möglich. Klingt von mir auch eher logischer, ansonsten bewegt man sich nachdem man den Spruch gewirkt hat und man verendet ist in einer extremen Grauzone. Weil dann dürfte auch ein Tempel etc. nicht mehr helfen.
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Oliver Haag
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Re: Leben im Tode gegenzaubern?

Beitrag von Oliver Haag »

Der Spruch wurde dann erfolgreich gewirkt wenn der betroffene Charakter gestorben ist. Danach wacht er zu einen festgelegten Zeitpunkt auf (wann entscheidet die Orga, die ja auch unmittelbar nach erfolgreicher Spruchanwendung informiert werden muss).

Ergo hilft ein Gegenzauber auf den Toten nichts mehr.

Was hingegen hilft, wenn man weiß das jemand ein Leben im Tode auf sich drauf hat, ist in niederzuschlagen (Gnade gewähren), dann gegenzaubern und anschliessend umbringen.
Oder noch einfacher... einfach während des Kampfes Gegenzaubern.
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Simon K.
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Re: Leben im Tode gegenzaubern?

Beitrag von Simon K. »

Ich habe mir jetzt, bevor ich erneut was ins Forum poste den Spruch nochmal im aktuellen Regelwerk angeschaut;

Das der "Leben im Tode" Spruch bei der Orga angemeldet werden muss steht nirgendswo. Ebenso stimmt es dann wohl, dass man den Spruch nicht gegenzaubern kann, da im Regelwerk ganz klar steht; stirbt der Charakter in dieser Stunde, erhebt er sich als Untoter, als "Nachtzehrer". Also gibt es auch gar keine Wartezeit wie Marius geschrieben hat. Nachdem ableben wird man sofort zum Nachtzehrer und kann erneut erschlagen werden oder muss mit dem Auswirkungen von Licht und Sonne kämpfen. Ganz klar im Regelwerk erläutert.

Ich bin zuvor davon ausgegangen, dass sich der Charakter seinen Eintritt ins "Unleben" frei wählen kann, ähnlich wie bei "Rückkehr von den Ahnen" wo dies möglich ist. Ebenso dachte ich zuvor, nur direkte Sonne schadet dem Nachtzehrer aber allein schon eine starke Lichtquelle führt zu den 3TP schaden.

Ich bin für meinen Teil nun ein Stückchen schlauer.
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Olaf Lück
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Re: Leben im Tode gegenzaubern?

Beitrag von Olaf Lück »

@Simon:
In meinem Regelwerk (S. 79) steht:
4. [...]Wenn ein "Leben im Tode"-Spruch angewendet wird, ist danach die Spielleitung zu informieren!
Und die Interpretation dass jede starke Lichtquelle 3 LP kostet, finde ich auch gewagt. Ich sehe den Satz klar im Zusammenhang mit dem davor.
1. Er darf sich nicht dem Sonnenlicht aussetzen. Für jede Minute im Licht verliert der Magier 3 LP.
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Simon K.
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Re: Leben im Tode gegenzaubern?

Beitrag von Simon K. »

Alles klar, da bin ich ins Fettnäpfchen getreten, zumindest was den Spruch und der Kommunikation mit der SL betrifft. Danke Olaf und Oliver.
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Tobias Melz
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Re: Leben im Tode gegenzaubern?

Beitrag von Tobias Melz »

Simon K. hat geschrieben:Ebenso stimmt es dann wohl, dass man den Spruch nicht gegenzaubern kann, da im Regelwerk ganz klar steht; stirbt der Charakter in dieser Stunde, erhebt er sich als Untoter, als "Nachtzehrer". Also gibt es auch gar keine Wartezeit wie Marius geschrieben hat. Nachdem ableben wird man sofort zum Nachtzehrer und kann erneut erschlagen werden oder muss mit dem Auswirkungen von Licht und Sonne kämpfen. Ganz klar im Regelwerk erläutert.
Dann muss man ihn halt vor dem Ableben gegenzaubern.
Der Nachtzehrer kann aber nach dem Auferstehen ja so tun, als wäre er tot, muss dann aber evtl. damit rechnen, dass die Sonne ihn trifft und versengt.
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